Evangelisches Kirchenparlament tagte in Meiderich
Sexualisierte Gewalt war ein Schwerpunktthema

Die Synoden-Tagung im Gemeindezentrum Duisburg-Meiderich war von intensiven Diskussionen und weitreichenden Beschlüssen geprägt.
Foto: Rolf Schotsch
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„Uns ist bewusst: Wir stehen erst am Anfang“ sagte Pfarrer Andreas Satzvey, Assessor des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg und damit Stellvertreter des Superintendenten, als er am letzten Samstag auf der Tagung der Synode des Evangelischen Kirchenkreises zum Schwerpunktthema „Sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche“ führte.

Die Abgeordneten des Kirchenparlamentes – das sind Pfarrerinnen und Pfarrer, gewählte Presbyterinnen und Presbyter der 13 Kirchengemeinden sowie berufene Mitglieder, die als Synode gemeinsam den Kirchenkreis leiten – stimmten für die Errichtung einer kreiskirchlichen Stelle einer Fachkraft zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Sie hörten von einem geplanten Fachtag, bei dem es um den Schutz vor sexualisierter Gewalt gehen soll.

Und alle Gemeinden und Einrichtungen haben sich das Thema Prävention durch Schulungen und weitere Maßnahmen auf die Fahnen geschrieben. Dass dennoch erst von einem Anfang die Rede ist, wurde zum einen durch die Stellungnahme deutlich, die die Synode einstimmig beschlossen hatte: Es gibt Hilfsangebote für Betroffene, Schutzmaßnahmen stehen im Vordergrund, ebenso die Aufarbeitung. Der Text endet mit den Worten: „Uns ist bewusst: Wir stehen erst am Anfang.“

Am Anfang steht
die Aufarbeitung

Am Anfang steht auch die Aufarbeitung von Fällen von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung. Dies machte Assessor Satzvey in seinem Bericht deutlich: Dem Kirchenkreis seien derzeit acht Verdachtsfälle bekannt, die teils bis in die 1960er Jahre zurückreichen. In einem Fall hat sich eine Betroffene bei einer der kreiskirchlichen Vertrauenspersonen gemeldet und ihre Erlebnisse mit einem vor Jahren verstorbenen Pfarrer geschildert.

Sowohl die Vertrauensperson als auch die heute tätige Pfarrerin aus der betreffenden Gemeinde sind im Kontakt mit der Betroffenen. Drei weitere, auch Jahre zu-rückliegende Fälle sind von im Kirchenkreis tätigen Mitarbeitenden zur Kenntnis gebracht worden. Ihre Aufarbeitung steht erst am Anfang, machte Assessor Satzvey deutlich, denn sie soll sich an einem Leitfaden orientieren, den die die Evangelische Kirche im Rheinland derzeit für Landeskirche, Kirchenkreise und Gemeinden entwickelt.

Eine regelmäßige
Berichterstattung

Pfarrer Satzvey verwies zudem auf das im November 2022 gegründete sogenannte Interventionsteam des Kirchenkreises. Dieses habe sich seitdem mit vier Verdachtsfällen beschäftigt, nachdem sich Betroffene bzw. Mitarbeitende wegen Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung an die Vertrauenspersonen des Kirchenkreises gewandt haben. Bei den Beschuldigten handelte es sich sowohl um hauptamtlich Mitarbeitende als auch Ehrenamtliche.

In drei Fällen hat das Interventionsteam den Verdacht als begründet eingestuft, so dass diese Fälle an die Meldestelle der Evangelischen Kirche im Rheinland gemeldet wurden. In einem der Fälle wurde Strafanzeige erstattet, wobei die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht zu einem Strafverfahren geführt haben. Es gab in drei Fällen innerkirchliche Konsequenzen u.a. Trennung von Mitarbeitenden. Ein Verdachtsfall erwies sich als unbegründet. Eine Berichterstattung zum Thema „Sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche“ soll regelmäßig auch auf Synodentagungen erfolgen.

Die Realität macht
traurig und wütend

Beim zweiten Schwerpunktthema der Synodentagung wies Superintendent Dr. Urban mit den Worten „Wir haben erschreckende Zahlen vor uns“ deutlich auf die anstehende Herausforderung hin: die Summe von rund 800.000 Euro, die für kreiskirchliche Aufgaben bei Fortschreibung des aktuellen Haushalts in sechs Jahren fehlen wird.

Es seien nicht die Zahlen selbst, die beängstigend sind. „Es sind die damit verbundenen Menschen und geschätzten kirchlichen Handlungsfelder, die uns erschrecken lassen. Um wie viel Liebgewonnenes wird unsere Kirche ärmer werden, die sich finanziell so viel weniger leisten kann? Das macht uns traurig und wütend. Und: Es ist Realität.“ Diese Sorgen machten sich alle Synodalen. In der anschließenden, sehr lebhaften Diskussion, ging es um das geeignete Verfahren schnell Wege zu finden, mit dem erheblichen Defizit umzugehen.

Stark kritisiert wurde der Ursprungsvorschlag, wonach neben Gemeinden auch die Leitungsgremien von Bildungswerk und Beratungsstelle Kürzungsmöglichkeiten aufzeigen sollten, denn nur dort sei eine finanzielle Wirksamkeit bei den Kürzungen bei kreiskirchlichen Aufgaben erreichbar. Eine Diskussion über Kürzungen bei kreiskirchlichen Arbeitsfeldern, deren Existenz dadurch gefährdet wäre, sollte laut ursprünglichem Vorschlag nicht erfolgen.

Die Synode trifft eine
Grundsatzentscheidung

Da nach Meinung vieler Synodaler dieses Vorgehen eine vorweggenommene Prioritätendiskussion sei, wurde am Schluss festgelegt, dass alle 13 Gemeinden, aber auch alle Einrichtungen und Werke des Kirchenkreises bis Ende Januar 2025 Ideen aufzeigen sollen, wie dem Defizit konzeptionell und finanziell zu begegnen ist. Die Prioritätendiskussionen soll auf Basis einer Grundsatzentscheidung geführt werden, die auf dieser Tagung getroffen wurde.

Der geltende Schlüssel zur Verteilung des Nettokirchensteueraufkommens zwischen Kirchengemeinden und Kirchenkreis liegt weiterhin unverändert bei 75,36% (Kirchengemeinden) zu 24,64% (Kirchenkreis). Daher sollten auch „Kreative Finanzierungsmodelle“ und „Out of the box-Lösungen“ als Teil der Lösungsansätze in den Blick genommen werden.

Weitere Beschlüsse
zeitnah umsetzen

Dafür seien Gespräche mit Stellen der Kommunen, das Landes NRW, Stiftungen und Trägern der Freien Wohlfahrtspflege zu führen. Zudem beauftragte die Synode den Kreissynodalvorstand, „das Thema ´Fusion von Kirchenkreisen´ lösungsorientiert zu verfolgen. Gebündelt als Vorschläge, die zeitnah umgesetzt werden könnten, sollen sie der Synode spätestens zur Tagung im Sommer 2025 präsentiert werden.

Mit drei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen traf die Synode die Entscheidung, dass das Diakonische Werk in das Diakoniewerk integriert werden soll. Der Vorschlag, die vakante Stelle der Geschäftsführung des Diakonischen Werkes mit 50 % wiederzubesetzen, fand keine Mehrheit. Derzeit übernehmen die Geschäftsführungen von Diakoniewerk und Evangelischem Bildungswerk die notwendigsten Aufgaben des Diakonischen Werkes interimsweise.

Die Tagesordnungspunkte zur Änderung des Ausschusswesens und die Festlegungen der Synodalbeauftragungen wurden beide laut Beschluss auf die nächste Zusammenkunft der Synode vertagt. Weitere Infos zum Evangelischen Kirchenkreis Duisburg, den Gemeinden und Einrichtungen gibt es im Netz unter www.kirche-duisburg.de.

Autor:

Evangelischer Kirchenkreis Duisburg aus Duisburg

Am Burgacker 14-16, 44319 Duisburg
+49 203 29513501
info@kirche-duisburg.de
Webseite von Evangelischer Kirchenkreis Duisburg
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