Kolumne
Landschaftsverbände
Die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen sind Einrichtungen der kommunalen Selbstverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Neben Niedersachsen ist Nordrhein-Westfalen das einzige Land, in dem Landschaftsverbände wichtige öffentliche Aufggaben erfüllen.
I
In Nordrhein-Westfalen existieren zwei Landschaftsverbände. Dies sind
für den rheinischen Landesteil der Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit Sitz in Köln
und
für den westfälischen und den lippischen Landesteil der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) mit Sitz in Münster.
Die Landschaftsverbände haben keine Gebietshoheit. Verfassungsrechtlich gelten die Landschaftsverbände heute als ein Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Dieser Vorstellung nach sind sie ein Zusammenschluss der Gebietskörperschaften zur Erfüllung von Aufgaben, die über die Leistungsfähigkeit der einzelnen Kommunen hinausgehen. Ihre gesetzliche Grundlage bildet die Landschaftsverbandsordnung Nordrhein-Westfalen. Oberstes Gremium ist die Landschaftsversammlung, die durch mittelbare Wahl gebildet wird. Sie setzt sich aus entsandten Mitgliedern der Kreistage und der Stadträte der kreisfreien Städte zusammen. Die Zusammensetzung der Versammlung bildet damit die politischen Mehrheitsverhältnisse in den Kreisen (und damit in Westfalen-Lippe bzw. Rheinland insgesamt) ab. Die Finanzausstattung erfolgt durch eine Umlage der Kreise und kreisfreien Städte sowie durch Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen. Weitere Organe sind der Direktor des Landschaftsverbandes, der jedoch weder Mitglied noch Vorsitzender der Landschaftsversammlung ist, und der Landschaftsausschuss.
alen Bereich übernehmen die Landschaftsverbände die Trägerschaft für überörtliche Sozial-, Behinderten- und Jugendhilfe (z. B. Landesjugendamt) sowie für bedeutende soziale Einrichtungen, wie z. B. Fach- und insbesondere psychiatrische Krankenhäuser, Förderschulen für behinderte Kinder. Zu den Aufgaben der Landschaftsverbände gehören beispielsweise von jeher der Betrieb von (psychiatrischen) Landeskrankenhäusern etwa in Marsberg.
Weiterhin sind sie für die Kultur- und Denkmalpflege zuständig. Eine Besonderheit in Deutschland ist daher die Tatsache, dass es in Nordrhein-Westfalen jeweils zwei Landeskonservatoren und Ämter für Denkmalpflege gibt. Für das Gebiet des LVR ist das Rheinische Amt für Denkmalpflege und für das Gebiet des LWL die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen zuständig.
Brauchen wir in Nordrhein-Westfalen tatsächlich Landwirtschaftsverbände? Und das auch noch als lediglich 1 von 2 Bundesländern? Gehen wir dieser Frage anhand des Landschaftsverbandes Rheinland nach.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist einer der beiden 1953 gebildeten Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Köln.
Der LVR nimmt als höherer Kommunalverband im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung regionale Aufgaben für ein Gebiet mit knapp 10 Millionen Einwohnern wahr. Er finanziert sich durch eine Umlage, die seine Mitgliedskörperschaften erbringen. Der Zuständigkeitsbereich umfasst den nordrhein-westfälischen Landesteil Rheinland mit den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf.
Der LVR arbeitet auf Grundlage der Landschaftsverbandsordnung Nordrhein-Westfalen (LVerbO) von 1994. In diesem Rahmen besitzt der LVR eine eigene Satzung.
Der LVR beschäftigt mehr als 20.000 Mitarbeitende an zahlreichen Standorten. Neben der eigentlichen Verwaltung handelt es sich hierbei vor allem um Personal der Kliniken und Schulen.
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland leitet die Verwaltung des Landschaftsverbandes und vertritt ihn nach außen. Er wird durch die Landschaftsversammlung für die Dauer von acht Jahren gewählt.
Die Aufgaben des LVR sind in der Landschaftsverbandsordnung festgelegt. Sie gehören zu den drei Teilbereichen Soziale Aufgaben, Jugendhilfe und Gesundheitsangelegenheiten, Landschaftliche Kulturpflege und Kommunalwirtschaft.
Soziale Aufgaben, Jugendhilfe und Gesundheitsangelegenheiten
Der LVR erfüllt Aufgaben in der Behinderten- und Jugendhilfe und der Psychiatrie. Er ist einer der größten Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland, betreibt 41 Schulen, neun Kliniken und drei Netze heilpädagogischer Hilfen.
Kliniken in Trägerschaft des LVR
LVR-Klinik Bedburg-Hau
LVR-Klinik Bonn
LVR-Klinik Mönchengladbach
LVR-Klinik Düren
LVR-Klinik Düsseldorf, zugleich Universitätsklinikum der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
LVR-Klinik Essen, zugleich Universitätsklinikum der Universität Duisburg-Essen
LVR-Klinik Köln, zugleich Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln
LVR-Klinik Langenfeld
LVR-Klinik Viersen
LVR-Klinik für Orthopädie Viersen
LVR-HPH-Netz (vormals: Heilpädagogische Heime) in Bedburg-Hau, Langenfeld und Viersen
Schulen in Trägerschaft des LVR
LVR-Berufskolleg (vormals: Rheinisch-Westfälisches Berufskolleg), Bedburg-Hau und Düsseldorf
LVR-Schule für Kranke (vormals: Rheinische Schule für Kranke), Bedburg-Hau und Viersen
LVR-Förderschulen (vormals Rheinische Förderschule) mit 38 Standorten,
Der LVR betreibt mehrere Museen und Kulturdienststellen. Er fungiert als Denkmalpflegeamt für das Rheinland und ist zuständig für die Archivpflege. Ein besonderes Augenmerk legt der LVR auf die Erforschung von Kultur und Brauchtum im Rheinland.
Museen und Gedenkstätten in Trägerschaft des LVR
LVR-Industriemuseum (vormals: Rheinisches Industriemuseum), Standorte:
Papiermuseum Alte Dombach, Bergisch Gladbach
Kraftwerk Ermen & Engels, Engelskirchen
Tuchfabrik Müller, Euskirchen
Zinkfabrik Altenberg, Oberhausen
„St.-Antony-Hütte“, Oberhausen
Textilfabrik Cromford, Ratingen
Gesenkschmiede Hendrichs, Solingen
LVR-Landesmuseum Bonn (vormals: Rheinisches Landesmuseum)
LVR-Archäologischer Park Xanten (kurz: APX) und LVR-RömerMuseum, Xanten
Max-Ernst-Museum, Brühl
LVR-Freilichtmuseum Kommern (vormals: Rheinische Freilichtmuseen)
LVR Freilichtmuseum Lindlar
MiQua. LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln
LVR-Kulturhaus Landsynagoge Rödingen
LVR-Kulturzentrum Abtei Brauweiler mit Gedenkstätte
Weitere Kulturdienststellen des LVR.
Die Landschaftsversammlung Rheinland (oder auch Rheinischer Rat) ist die Verbandsversammlung des höheren Kommunalverbandes Landschaftsverband Rheinland.
Die Landschaftsversammlung steht in der Tradition des Provinziallandtags der Rheinprovinz, deren Tagungsort bis in die 1930er Jahre das Ständehaus in Düsseldorf war.
Mitglieder der Landschaftsversammlung sind 128 gewählte Vertreter der Verbandsmitglieder, d. h. der Kreise und kreisfreien Städte. Diese sind in der Regel Vertreter der Parteien, der freien Wählergemeinschaften oder der sonst in den Kommunen vertretenen Gruppierungen. Die Zahl der Mandate richtet sich nach den Ergebnissen der letzten Kommunalwahlen. Wählbar sind nicht nur Mitglieder der Kreistage und Stadträte, sondern auch Beamte und sonstige Beschäftigte der Mitgliedskommunen. Innerhalb der Landschaftsversammlung schließen sich die Versammlungsmitglieder zu Fraktionen zusammen.
Vorsitzender der 13. und 14.Landschaftsversammlung ist Jürgen Wilhelm (SPD).
Aufgabe der Landschaftsversammlung ist der Beschluss über grundsätzliche Fragen und die Verabschiedung des Haushaltes des Landschaftsverbandes. Für die verschiedenen Aufgabengebiete des Verbandes bildet die Versammlung besondere Ausschüsse.
In meiner unendlichen Phantasie kann ich es mir auch vorstellen, daß der LVR auch andere Aufgaben übernimmt.
Die Integration von ausländischen Zuwanderern ist ein Beispiel dafür. Immer mehr Menschen verfügen über Wurzeln, die weder in NRW noch gar in Deutschland liegen. Um ihre Integration zu verbessern, betreibt der LVR Beratungszentren sowie Spezialschulen. In den Beratungszentren werden die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, die Erforschung von mitgebrachten Kulturen, Schulberatung, die Vorbereitung auf den deutschen Arbeitsmarkt und / oder Erläuterung des nordrhein-westfälischen Verwaltungsdschungels behandelt.
Als Dienstleistung für die Mitgliedskörperschaften kümmert sich der LVR um die Zusammenarbeit mit den benachbarten niederländischen Provinzen. Im Gegenzug werden im Zuge der Niederlandistik-Regionalwissenschaften Kontakte zwischen niederländischen und deutschen Unternehmen hergestellt.
Im Rahmen der sozialen Hilfen werden sexuelle Randgruppen betreut und gefördert. Dies betrifft nicht nur Lesben, Schwule und Bisexuelle - die sind ja fast schon gesellschaftlich akzeptiert. Es geht um vermeintliche sexuelle Randgruppen wie Asexuelle, Intersexuelle, Transsexuelle und vergleichbare Gruppen. Für sie gibt es Anlauf- und Beratungsstellen sowie Selbsthilfegruppen.
Im Rahmen der Antidiskriminierungsarbeit wird die "Aktionsgruppe Schwarzes Deutschland" begleitet.
Der Grund für gerade diese Aufzählung ist so einfach wie einleuchtend. Es sind immer wieder Klagen aus den Städten und Gemeinden zu hören, man sei mit der zunehmenden Zuwanderung deutlich - finanziell, personell wie menschlich - überfordert. Da kann es im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung als Gemeinschaftsaufgabe angesehen werden, insbesondere die Integration von Flüchtlingen voranzutreiben und so auch der regionale Arbeitsmarkt gefördert werden, indem beispielsweise dem Fachkräftemarkt entgegengewirkt wird.
Autor:Andreas Rüdig aus Duisburg |
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