Kolumne
... über das Bundesumzugskostengesetz

Das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) regelt das Umzugskostenrecht des Bundes. Dieses Grundwerk des Umzugkostenrechts gilt seit dem 1. Juli 1964. Es gehört zum Verwaltungsrecht. "Gesetz über die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten" lautet der vollständige Name.

Die Voraussetzung für die Umzugskostenvergütung ist eine schriftliche Zusage. Für Auslagen (ausgelegtes Geld), die durch einen dienstlich veranlassten Umzug an einen anderen Dienstort oder eine andere Wohnung bzw. Dienstwohnung entstehen, erhalten beispielsweise Beamte eine Umzugskostenvergütung.

(fiktiver Teil)

"Für Beamte gilt die Residenzpflicht. Sie müssen also an ihrem Dienstort wohnen. Bürgermeister und Oberbürgermeister sind politische Wahlbeamte; die Residenzpflicht gilt daher auch für sie." Darauf weist Valentin Valerian Edler Reichsfreiherr von Hechtsuppe -Jäger hin. Als rechtskundiger Zeitgenosse und Steuerberater ist er für die WABE - Wanheimer Anti - Binären Erweckungsbewegung im Bereich Rechtskunde unterwegs.

"Leberecht von Edelmann ist bekanntlich Oberbürgermeister von Wanheim - Angerhausen," greift Yesillerix den Faden auf. Der Sohn einer deutschen Mutter sowie eines christlichen Afghanen störte sich allerdings daran, daß von Edelmann in Mündelheim wohnte. "Wer in Mündelheim wohnt, hat doch gar keine Ahnung, was bei uns im schönen Wanheim-Angerhausen los ist."

Ein Rechtsgutachen der Hechtsuppe sorgte dann für Klarheit: Von Edelmann muß an seinen Tätigkeitsort / Dienstort umziehen, möchte er Oberbürgermeister von Wanheim - Angerhausen bleiben. "Gut daran: Er wird jetzt - beamtenrechtlich - genauso behandelt wie alle anderen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Wanheims. Das Umzugskostengesetz hat ihm dann doch die Entscheidung erleichtert."

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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