Kolumne
... über das Bundesreisekostenrecht
Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) regelt Art und Umfang der Reisekostenvergütung der Beamten und Richter des Bundes sowie Soldaten und der in den Bundesdienst abgeordneten Beamten und Richter.
Das Gesetz findet über den Verweis in § 44 Abs. 1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – besonderer Teil Verwaltung – auch Anwendung auf die Arbeitnehmer der Bundesverwaltung.
Für die Beamten, Richter und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst außerhalb der Bundesverwaltung gelten teilweise eigenständige Reisekostengesetze der einzelnen Bundesländer. Für Beschäftigte im Bereich des Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist über § 23 Bezug genommen auf die Regelungen für Beamte des jeweiligen Arbeitgebers.
Eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu diesem Gesetz hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erlassen (BRKGVwV). In ihr sind Regelungen zu Details der Gesetzesanwendung enthalten, wie z. B. wann die Flugzeugnutzung gerechtfertigt ist, wann ein Taxi benutzt werden darf, wie bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs bei Dienstreisen verfahren wird.
Darüber hinaus existiert die Verordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen (ARV) des BMI. In ihr sind insbesondere Auslandstagegelder und Auslandsübernachtungsgelder für jedes Land geregelt, aber auch Dinge wie der Zeitpunkt des Grenzübertritts oder das Beschaffen klimabedingter Bekleidung bei längerem Aufenthalt.
(fiktiver Teil)
"Das Bundesreisekostenrecht ist antiquiert und reformierungsbedürftig." So meint es zumindest Yesillerix, jener inzwischen berühmt - berüchtigte Aktivist der WABE - Wanheimer Anti-Binären Bewegung. "Der Gesetzgeber des Bundes hat eine Vorbildfunktiopn und muß die gesetzlichen Regelungen so nach ökologischen Gesichtspunkten umgestalten, daß die Bundesländer sie für vorbildlich erachten und in ihr eigenes Landesrecht umwandeln."
PRO PECUNIAM hat es sich als Organisation zum Ziel gesetzt, Steuerverschwendung aufzudecken und in der Öffentlichkeit anzuprangern.
"Einige Ideen und Ansätze von Yesillerix sind hervorragend," lobt Folker Edler Reichsfreiherr Jäger von Kurpfalz das Strategiepapier von Yesillerix.
"Viele Dienstgänge lassen sich tatsächlich mit dem Dienstfahrrad bzw. zu Fuß erledigen. Diese Reiseformen sollten tatsächlich besser vergütet werden. Ob dergestalt dienstgängie Beamte jedweden Geschlechts aber tatsächlich Dienstsportbekleidung und / oder Sportkurse finanziert bekommen sollten, sei einmal dahingestellt.
Und was ist mit den Kosten für Pferde + Pferdekutschen? "Die sind nur zum Spaß darin enthalten. Wir sind ja nicht im Mittelalter, wo Staatsoberhäupter sowie Regierungschefs in Kutschen sitzen und repräsentieren müssen."
Ob wohl Segelflugzeuge - wie vorgeschlagen - in ländlichen Gebieten als Reisemöglichkeit gelten sollten? "Zu gefährlich, zu umständlich," befindet der niederrheinische Landadelige. "Und ich habe mal mit unserem Wanheimer Oberbürgermeister gesprochen," berichtet Yesillerix. "Der wird viel zu leicht höhenkrank, als daß wir ihn unkontrolliert Höhenflüge machen lassen können."
Autor:Andreas Rüdig aus Duisburg |
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