Ideenreichtum für Parkplätze
Private Absperrmaßnahme unzulässig....
Man könnte sagen, "ein pfiffiges Kerlchen", wer sich da gleich drei Parkplätze auf der koloniestr. privat abgesperrt hat. Die 5 Sperrpfosten mit Kette gibt es im Fachhandel offiziell zu kaufen. Allerdings sind diese Teile nur für private Grundstücke gedacht. Parkplätze, entlang offener Strassen , dürfen nur von dem Städten, bzw. mit deren Ausnahmegenehmigungen, reserviert werden, so z.B. für Baustellen. Dieses liegt hier nicht vor. Widerrecchtliche Maßnahmen können sehr teuer werden.
Wenn diese Idee zur Regel würde, will das demnächst jeder Autobesitzer vor der Wohnungstür haben. Wo bitte soll das hinführen ??
Autor:Jochen Czekalla aus Duisburg |
3 Kommentare
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