Ladendiebe gibt es auch vor der Ladentür:
👎Diebstahl von Einkaufswagen....👉

🛒 Einkaufswagen vom Betriebsgelände des Discounter's zu entfernen, ohne Einverständnis der Geschäftsleitung, erfüllt den Tatbestand des Diebstahl's, und ist strafbar! 👮‍♀️ Das bedeutet auch, KUNDEN die Einkaufswagen mit nach Hause nehmen, können sich strafbar machen!
Leider kommt das häufiger vor..., da stehen die 🛒 in Garagenhöfen, in Gärten oder auf verschiedenen Straßen,  anschließend ungenutzt herum. 
Dem Discounter fehlen diese dann für alle anderen Kunden! Die übrigen Kunden bezahlen, über den Preis den erfolgten "Ladendiebstahl". 
DAS DARF KEINER WOLLEN!!

Autor:

Jochen Czekalla aus Duisburg

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