35 Verstöße festgestellt
Bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führten eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe durch.
Im Fokus der Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die Prüfungen erfolgen sowohl durch Personenbefragungen als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).
Bei den beiden FKS-Standorten des Hauptzollamts Duisburg – Emmerich und Duisburg – waren rund 50 Zöllner in den Städten Duisburg, Essen, Oberhausen und im Kreis Wesel im Einsatz. Insgesamt wurden 32 Gastronomiebetriebe geprüft und 113 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Dabei ergaben sich Anhaltspunkte auf folgende Verstöße:
- Nichteinhaltung des Mindestlohns
- Beitragsvorenthaltung und -veruntreuung
- Illegale Ausländerbeschäftigung und illegaler Aufenthalt
- Leistungsmissbrauch
- Sofortmeldeverstöße
- Nichtführung von Stundenaufzeichnungen
Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.
Autor:Lokalkompass Duisburg aus Duisburg |
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