Ausweitung der KfW-Förderung seit 1. April 2011
Ab 1. April 2011 wird die staatliche Förderung für energieeffiziente Gebäudesanierung ausgeweitet. Das bedeutet, dass künftig alle Gebäude, die kommunalen und sozialen Zwecken dienen, mit Fördermitteln energetisch saniert werden können. Bisher war die KfW-Förderung auf Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kindergärten beschränkt. „Jetzt können alle Gebäude, die kommunalen und sozialen Zwecken dienen, mit unserer Förderung auf Vordermann gebracht werden. Auch Vereinsheime, Rathäuser...