Kolumne: Immer noch "Frohes Neues"!?

Foto: Reimann

Ich wünsche Ihnen, die Sie das hier lesen, ein frohes neues Jahr! Das gilt doch noch!? In unserer ersten Ausgabe 2015 doch allemal. Aber insgesamt ist das Thema schon etwas kurios.

Irgendwie gilt ja: So neu das Jahr, so gewohnt die Gepflogenheiten. Denn kaum ist die feierliche Ballung weihnachtlicher Geselligkeiten unfallfrei überstanden, gibt es gleich die nächste Anhäufung kalenderorientierter Zusammenkünfte: Von Neujahrsläufen über Neujahrsschwimmen bis hin zum Neujahrskaffee. Und überall aufs Neue gibt es ein entschieden fröhliches "frohes neues Jahr" zu hören.

Und da kommen wir zurück zur Ausgangsfrage, nämlich die der richtigen „Neujahrsansprache“. Anders ausgedrückt: Wie lange genau sollen wir einander ein „frohes Neues“ wünschen? Die Zeiten emsiger SMS-Tätigkeiten unmittelbar um Silvester-Mitternacht herum sind doch eigentlich längst vorbei. Dafür haben die sogenannten sozialen Netzwerke längst die Sammelgrüße in der Freundesliste zur allgemein anerkannten Form der Kommunikation.

Wie lange aber wünschen wir uns verbal beziehungsweise vis-à-vis noch „alles Gute“? Bis zum letzten Neujahrsempfang? Bis Ende des Monats? Noch beim ersten persönlichen Treffen im neuen Jahr? Vermag jemand überhaupt das allgemeingültig zu sagen?

Nur gut, dass wir im Rheinland auch andere, verbindlichere Sprachregeln haben, bei denen man nicht lange überlegen muss, ob und wo und wem gegenüber und wie lange. Es dauert nicht mehr lange, dann heißt es auch im „frohen Neuen“ einfach wieder „Helau!“

Autor:

Mark Zeller aus Duisburg

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