Wählt noch mal!
Die Wahl des Rates muss wiederholt werden. So entschied jetzt das Gericht. Denn die Kämmerin hatte 2009 das 100 Mio-Euro Haushaltsloch verschwiegen. Dies sei jedoch wahlrelevant.
So müssen die Dortmunder wohl am 3. oder 10. Juni wieder an die Urne. Das Oberverwaltungsgericht entschied jetzt im Berufungsverfahren zum zweijährigen Dortmunder Wahlstreit.
Im Dezember 2009 hatte der Rat beschlossen, die umstrittene Wahl wegen der „Haushaltslüge“ zu wiederholen. Doch zehn SPD-Ratsmitglieder zogen dagegen vor Gericht. Das gab ihnen auch Recht, doch das Oberverwaltungsgericht hob dieses Urteil nun wieder auf und lässt auch keine Revision zu.
Und doch muss nach der Zustellung des neuen Urteils erst abgewartet werden, ob ein SPD-Politiker Beschwerde diesmal beim Bundesverwaltungsgericht einlegt. Ob es jedoch dazu kommt, werde erst entschieden, wenn die schriftliche Begründung des Urteils vorliege.
Für heiße Diskussionen sorgte der Richterspruch im Rat: CDU, Grüne und FDP/Bürgerliste begrüßen die Wiederwahl, die SPD scheut sich nicht davor.
„Ob nur der Rat oder auch noch elf Bezirksvertretungen neu gewählt werden müssen, das muss das Verwaltungsgericht noch entscheiden“, sagt Peter Spaenhoff, Leiter der Bürgerdienste zu einer der vielen noch offenen Fragen zur Wiederholungswahl.
Eine davon ist auch, wann die Dortmunder ihre Stimmzettel abgeben sollen. Spaenhoff und seine Mitstreiter bei den Bürgerdiensten basteln „rein fiktiv“ bereits an einem Zeitplan: „Wenn das Urteil bis zum 9. Januar zugestellt wird, läuft die Beschwerdefrist am 6. Februar ab. Der 3. Juni läge dann in der Viermonatsfrist, in der die Wahl durchgeführt werden muss.“ Der Termin für die Wahlwiederholung wird vom Regierungspräsidenten festgelegt.
Klar ist heute schon, dass die Wiederwahl die Stadt rund 1,1 Mio. Euro für den Druck der Wahlunterlagen, den Versand, die Wahllokale, die Vorbereitung und die Wahlvorstände kosten wird.
Da es sich um eine Wiederwahl handelt werden die Ratsvertreter dann bis 2014, dem Ende der jetzigen Amtszeit, gewählt. Und zwar die selben Parteien und nach der gleichen Liste wie damals. Es sei denn, die Kandidaten verzichten, sind nicht wählbar oder aus der Partei ausgetreten.
Neu erstellt wird das Wahlverzeichnis, da 2012 auch alle Dortmunder zur Urne gehen dürfen, die dann 16 Jahre alt sind.
Das Urteil:
Das Oberverwaltungsgerichts begründete sein Urteil damit, dass Amtsträger der Stadt (gemeint sind Ex-OB Langemeyer und die damalige Kämmerin Uthemann) „im Wahlkampf die Haushaltslage der Stadt ‚geschönt‘ dargestellt und damit den Wählern wahlkampfrelevante Informationen vorenthalten“ hätten.
Das Gericht wertete die Aussagen von Langemeyer und Uthemann als „ein gesetzwidriger, die Entscheidung der Wähler möglicherweise beeinflussender Wahlfehler“. Dieser habe die Wiederholung der Ratswahl zur Folge.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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