SPD Bottrop startet mit schmutzigen Tricks in den Wahlkampf

SPD-Schwarzplakatierung im Eigen. Für die SPD gilt scheinbar kein Gesetz.
  • SPD-Schwarzplakatierung im Eigen. Für die SPD gilt scheinbar kein Gesetz.
  • hochgeladen von Niels Schmidt

Die SPD Bottrop startet mit schmutzigen Tricks jenseits der Rechtslage in den Landtagswahlkampf. Für Parteien gilt die die Frist 1. April für den Beginn der Plakatierung. Aber schon seit heute Nachmittag (31.3.) hängen mindestens an der Vienkenstraße, Gladbecker Straße, Ostring, Nordring, Horster Straße und Aegidistraße Plakate der Sozialdemokraten. Besonders peinlich: Zwei SPD-Ratsmitglieder wurden gesehen, wie sie bereits vor der genehmigten Frist Plakate anbrachten. Ist das, was die SPD unter fairem Wahlkampf versteht? DIE LINKE hat eine Beschwerde an die Verwaltung gerichtet und erwartet entsprechende Sanktionen.

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Niels Schmidt aus Bottrop

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8 Kommentare

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Tanja Hermann aus Bottrop
am 05.04.2017 um 12:35

Also meine Herren, ob die Plakate am 31.3. oder am 01.04. an den Laternen hängen, interessiert wirklich niemanden, der klar denken kann! Ich glaube nicht, dass die Bürger, je länger sie auf das Gesicht von Hannelore Kraft schauen, desto mehr möchten sie die Frau wählen. Ihr Bild hängt bei uns in der Straße und jedes Mal, wenn ich drauf schaue, muss ich an Silvesternacht 2015/2016 und an den Anschlag in Berlin denken. Ob CDU, Grüne, SPD oder Linke, alle haben versagt, wie traurig das auch ist.

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Niels Schmidt aus Bottrop
am 05.04.2017 um 13:04

Hallo Tanja Hermann,
wie sie richtig schreiben, hat es schwerwiegende operativen Fehler der NRW-Polizei in der Silvesternacht 2015/16 gegeben. In der Tat liegt die politische Verantwortung bei Ministerpräsidentin Kraft und ihrem Innenminister Jäger. Gleiches gilt für die Behandlung des Täters des Berliner Attentates. Auch hier haben Sicherheitsbehörden in unserem Bundesland schwere Fehler gemacht. Es wurde versäumt, den Täter frühzeitig (also vor der Tat) aus dem Verkehr zu ziehen. Das wäre nach aktueller Rechtslage durchaus möglich gewesen. Und die Liste der Fehlleistungen in der Verantwortung des Teams Kraft/Jäger ist ja damit leider auch nicht zu Ende, wie man angesichts der völlig unsachgemäßen Einsatztaktik der Polizei in Köln in der Silvesternacht 2016/17 sehen konnte. Pauschale Verdächtigungen nach Aussehen schaffen nämlich keine Sicherheit. Im Gegenteil. Möglicherweise gefährliche Täter, die dem optischen Muster nicht entsprechen, rutschen so einfach durchs Raster.

Darauf hat DIE LINKE wiederholt hingewiesen. Wir haben aber auf die schlechte Aufstellung der hiesigen Sicherheitsorgane leider keinerlei Einfluss, denn bekanntlich regieren wir in NRW ebensowenig wie im Bund.

Beides hat allerdings nichts damit zu tun, dass die Bottroper SPD offenbar meint, sich um die hiesigen rechtlichen Vorgaben keinen Pfifferling scheren zu müssen. Sich vor allen anderen Parteien optimale Plätze für die eigene Wahlwerbung zu sichern, weil sich alle anderen ja an die behördliche Frist halten, ist einfach unfair und das Gegenteil von demokratischem Meinungsstreit. Dass das auch noch SPD-Mitglieder des Stadtrates tun, die gewählt sind, um die Verwaltung zu kontrollieren, ist umso peinlicher. Und nur darauf haben wir aufmerksam gemacht.

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Klaus-H Weissmann aus Gladbeck
am 05.04.2017 um 14:32

Versuch vom Thema abzulenken ist nicht schlecht, aber gescheitert.
Nur die Namen der Ratsmitglieder, die fehlen.
Also wird mal wieder eine nicht nachprüfbare Behauptung aufgestellt

Zu dem Thema Behauptungen aufstellen noch eine Anmerkung. Es wurde am | 04.04.2017 | 11:39 die behauptet: b) Dass kommunikativer Verkehr zur Regelnutzung von Fußgängerzonen gehört, ist durch eine Vielzahl von Urteilen, bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht festgestellt.
Auch deshalb waren Versuche von Kommunen, Ordnungsgelder zu verhängen, ja nicht erfolgreich.

Ein entsprechender Nachweis, der diese Behauptung stützen würde, fehlt. Der Nachweis kann auch nicht erbracht werden. Das Bundesverfassungsgericht ist für diese Angelegenheiten nicht zuständig, kann also in der Sache kein Urteil gefällt haben. Zuständig ist das BVerwGE = Bundesverwaltungsgericht.

Der Hammer ist der Kommentar von Frau Hermann. Diese Dame hat sich bereits bei diesem Thema geoutet.

Kitas in Bottrop, Gladbeck und Dorsten werden im Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ gefördert

Und mit ihren Kommentar voll danebengegriffen.

Tanja Hermann aus Bottrop | 16.03.2017 | 13:21
Ich habe schon auch eine lange Fragenliste an Hr. Gerdes erstellt, die ich ihm während der Bürgerspechstunde stellen werde. Die wichtigste ist: wie hat er so schnell geschafft, dass die Stadt Bottrop ein Schlußlicht in NRW ist! Wenn man so auf der ganzen Linie versagt, und ein wenig Würde hat, stellt man sich nicht noch mal zur Wahl!

http://www.lokalkompass.de/gladbeck/politik/kitas-in-bottrop-gladbeck-und-dorsten-werden-im-bundesprogramm-sprach-kitas-gefoerdert-d745209.html

Wahrscheinlich ist sie 2016 in der Partei DIE LINKE Bottrop, als 30. Mitglied aufgenommen worden.
Am 31.12.2015 waren es noch 29, und am 31.12.2016, inklusive der nicht Bottroper, 30.
Spätestens bei der nächsten Kommunalwahl, wenn die Listen bekannt werden, wissen wir dann mehr.