Gärten des Grauens
Grünen-Fraktion im Gemeinderat forderte: Vorgaben zur Gartengestaltung

Die Gestaltung des Vorgartens ist natürlich Geschmacksache. Lena Janssen aus Bedburg-
Hau mag es bunt und naturnah. | Foto:  Alfred Derks
  • Die Gestaltung des Vorgartens ist natürlich Geschmacksache. Lena Janssen aus Bedburg-
    Hau mag es bunt und naturnah.
  • Foto: Alfred Derks
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Als „Gärten des Grauens“ hat der Naturschutzbund Deutschland die Schotterflächen vor den Häusern bezeichnet, die auch in Bedburg-Hau immer mehr zu finden sind. Steingärten seien nur scheinbar pflegeleicht, sagen auch die Grünen in Bedburg-Hau. Unerwünschte Pflanzen machen sich auch dort schnell breit. Bekämpft werden sie dann oftmals mit Unkrautvernichtungsmitteln. Deshalb hat die Grünen-Fraktion im Gemeinderat gefordert, dass es in den Bebauungsplänen konkrete Vorgaben zur Gartengestaltung geben soll. Die sind nun aktuell in den neuen Plänen für Till Moyland, Huisberden und Ziegelhütte II in Hasselt zu finden.
So heißt es wörtlich: „Die Vorgärten sind zu begrünen und als Grünfläche dauerhaft zu erhalten. Bis auf den Anteil der notwendigen Erschließung (notwendige Stellplätze, Zufahrten zu den Garagen, Zuwegungen zum Eingang) ist eine Versiegelung der Vorgärten sowie die flächige Gestaltung und Belegung mit Kies, Schotter o.ä. Steinmaterial unzulässig.“
Darüber hinaus ist auch die Gestaltung eines Vorgartens mit flächiger Anschüttung von Schotter gemäß Bundesbodenschutzgesetz nicht zulässig, da die Funktion des Bodens durch eine schädliche Bodenveränderung nicht mehr gewährleistet ist.
Dagegen nehmen bepflanzte Vorgärten Regenwasser auf, speichern Feuchtigkeit, leisten einen Beitrag zur Luftreinhaltung und sind nicht zuletzt auch ein wichtiger Lebensraum für Insekten, Kleintiere und Vögel.
Die Grünen sind davon überzeugt, dass sich auch etwas in den Köpfen der Menschen bewegen müsse. Wilde Blühflächen seien für manche Menschen ein optisches Problem. Sie entsprechen nicht dem Ideal von einem ordentlichen Garten. Dabei ist das allemal besser, als den Vorgarten mit Steinen zuzukippen.
Wer seinen Garten mit Steinen abdeckt und ein Vlies unter die Steinschicht legt, erwartet wenig Arbeit. Doch auch im Steingarten gibt es immer etwas zu tun. Blätter fallen auf die steinernen Flächen und müssen abgesammelt werden, denn sonst siedeln sich in den Steinfugen wieder Gräser und Pflanzen an.
Ein naturnaher Garten würde mit guter Planung und heimischen Pflanzen wenig Arbeit machen. Die Grünen möchten eigentlich lieber auf Appelle und eine verstärkte Werbung für grüne Gärten als auf Vorschriften setzen. Dazu empfehlen sie die Broschüre „GARTENLUST – FÜR MEHR NATUR IM GARTEN“, erhältlich beim Naturschutzbund Deutschland (www.nabushop.de) Wer seine Schotterfläche wieder in einen blühende Vorgarten verwandeln möchte, findet Hilfe beim örtlichen Handel.

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Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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6 Kommentare

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Jan Kellendonk aus Bedburg-Hau
am 25.06.2019 um 07:49

Es dreht sich um die Gärten der neuen Baugebiete, also muss kein Kies entfernt werden aus bestehenden Gärten. Aber ich finde, dass Herr Feldhaus recht hat: gar kein Kies als gestalterisches Element verwenden zu dürfen ist absurd.

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Günter van Meegen aus Bedburg-Hau
am 25.06.2019 um 11:01

Wir wissen alle um das Insektensterben, die Ursache sehr vielfältig ist, von der Landwirtschaft, zunehmende Bodenversieglung usw. Da ist jeden Quadratmeter, der „Grün“ bleibt, nicht flächendeckend mit Steinen und ähnlichem Material, manchmal sogar mit Betonplatten-Steinen komplett versiegelt, für Fauna und Flora, für das Mikroklima und somit auch für den Menschen ein Gewinn. Wir wissen auch, dass es durch zunehmende Bodenversiegelung Probleme durch den zu schnellen Wasserabfluss gibt – lokale Überschwemmungen – und schnell ist der Verursacher ausgemacht – Schuld hat die Kommune.
Das in Vorgärten mit Steinmatereal gestalterische Akzente in einer Begrünung gesetzt wird, ist ja ok und wird in den Neubaugebieten ja auch weiterhin erlaubt sein. Auch Zuwege etc., so steht es ja auch in den Plänen für die Neubaugebiete dürfen weiterhin, mit welchem Material auch immer, versiegelt werden. Es geht also um die komplette Versiegelung der Gärten wie oben beschrieben. Also von gar kein Kies oder gar keine Steine, ist nicht die Rede.
...Im privaten Umfeld etwas vorzuschreiben...
Gerade im Bereich des Bauens wird sehr viel vorgeschrieben. Nur einige Beispiele: Die Kommune legt fest wie hoch gebaut werden darf, wie groß das Baufenster (max. Größe der überbaubaren Fläche) sein darf, usw. Auch das sind Vorschriften die einzuhalten sind, auch im nachherein, wenn man das Haus vergrößern möchte.
Wie Jan bereits erwähnte, gilt dies nur für anstehende Neubaugebiete und ist somit auch kein Eingriff in das private Umfeld.
Wie es ohne Regelung aussieht, im 1. Bauabschnitt Ziegelhütte hier: https://www.lokalkompass.de/bedburg-hau/c-politik/bebauung-ziegelhuette-ii-da-kommt-noch-was-erfreuliches_a1131951

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Günter van Meegen aus Bedburg-Hau
am 25.06.2019 um 13:32

Habe noch etwas vergessen – zur freiheitlichen Demokratie, die Anmerkung: „...halte ich für falsch in einer freiheitlichen Demokratie“
Die Entscheidungen, in diesem Fall Bebauungsplan, werden von frei gewählten Ratsvertretern, die im Übrigen ehrenamtlich arbeiten, getroffen. Flächennutzungsplanänderungen, Aufstellung von Bebauungsplänen gehen mehrfach öffentlich durch die Ausschüsse und den Rat. Jeder Bürger kann sich schriftlich oder in der Bürgerfragestunde zu Beginn und am Ende der Sitzungen dazu äußern bzw. Fragen stellen. Der Rat beschließt bzw. beauftragt die Verwaltung Pläne aufzustellen, die dann auch mit Änderungen durch Rat/Ausschüsse, wie erwähnt mehrfach behandelt werden. Zudem gibt es eine Offenlage, wo jeder Bürger sich einbringen, Bedenken und Anregungen geben kann – diese müssen beraten und berücksichtigt werden. Dann gibt es noch die Behördenbeteiligung, wo manchmal mehr als 10 Fachbehörden aber auch Umweltverbände beteiligt werden.
Also, freiheitlicher kann es doch nicht sein.