Entschädigung für Kindermörder Gäfgen
Eine Entschädigung in Höhe von 3000 Euro plus Zinsen müsse das Bundesland Hessen dem verurteilten Kindermörder Magnus Gäfgen zahlen, urteilte das Frankfurter Landgericht am Donnerstag. Grund: Gäfgens Menschenwürde sei bei einem Verhör im Oktober 2002 „schwer verletzt" worden. Ihm sei - während des Polizeiverhörs nach seiner Festnahme - Folter angedroht worden, um den Aufenthaltsort des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler in Erfahrung zu bringen. Dieser sei „wenige Tage zuvor entführt...