Land fordert Verwendungsnachweise zu geänderten Bedingungen ein
Soforthilfe: DEHOGA Nordrhein hat Zweifel am Berechnungsverfahren

Der DEHOGA Nordrhein hat seinen Mitgliedsunternehmen empfohlen, den Verwendungsnachweis aktuell nicht abzugeben und fordert die Politik dringend auf, die Förderbedingungen zu ändern. Auf dem Foto: DEHOGA-Präsident Henning Thomas Graf von Schwerin. | Foto: Zur Verfügung gestellt von: DEHOGA
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Für die von Land und Bund gewährten Soforthilfen während des Lockdown waren die Unternehmer, die davon profitieren konnten, sehr dankbar. Nun fordert das Land von den Betrieben einen Verwendungsnachweis ein. Allerdings hat das Land NRW in der jetzt anzuwendenden Abrechnungsmethode die Bedingungen gegenüber der seinerzeitigen Bewilligung der Gelder geändert und zwar derart, dass viele Unternehmer gezwungen sein werden, die Soforthilfe zurückzuzahlen.

Damit stehen viele Unternehmer mit zeitlicher Verzögerung vor der Insolvenz. „Hätten wir gleich gewusst, nach welchen Kriterien das Land abrechnet, wären manche unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden“, so Henning Thomas Graf von Schwerin, Präsident des DEHOGA Nordrhein.

So können beispielsweise keine Personalkosten in Ansatz gebracht werden, obwohl diese bis Mitte März in jedem Fall zu zahlen waren. Auch haben viele Unternehmer versucht, Stundungsvereinbarungen mit ihren Lieferanten und Vermietern zu treffen, um Liquidität im Unternehmen zu behalten. Nunmehr stellt sich heraus, dass nur die Kosten angerechnet werden können, die auch tatsächlich in dem Zeitraum März bis Mai geleistet worden sind. Entstandene Forderungen von Gläubigern können nicht geltend gemacht werden, auch nicht solche Kosten, die über bestimmte Zeiträume verteilt werden, wie Wareneinsatz, Energie- oder auch Versicherungskosten.

Todesstoß für viele Unternehmer

Alles, was kalkulatorisch in die Monate fällt, aber faktisch mangels Liquidität nicht bezahlt werden konnte, kann nun nicht geltend gemacht werden. Sollte das Land NRW an seiner Rechtsauffassung festhalten, wäre das der Todesstoß für viele nicht nur gastgewerbliche Unternehmer. „Die nunmehr im Verfahren vorgesehene Ermittlung des Liquiditätsengpasses bringt viele Unternehmer in Rage, Wut und Resignation, da sie die Insolvenz nunmehr konkret auf sich zukommen sehen. Wer zwischen Beantragung und Rückforderung Förderbedingungen so massiv ändert, dass selbst Unternehmen, die zwischen März und Mai 90 Prozent ihres Umsatzes verloren haben, zu hundert Prozent die empfangene Soforthilfe zurückzahlen müssen, hat die Rettung der Betriebe und Unternehmen aus den Augen verloren. Mittlerweile kann man rückblickend leider weder von “Sofort“ noch aktuell von „Hilfe“ sprechen“, so Henning Thomas Graf von Schwerin, weiter.

Verwendungsnachweis aktuell nicht abgeben

Der DEHOGA Nordrhein hat seinen Mitgliedsunternehmen empfohlen, den Verwendungsnachweis aktuell nicht abzugeben und fordert die Politik dringend auf, die Förderbedingungen zu ändern.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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