Schutzschirm aufgespannt: Kleine Unternehmen und Selbständige können Soforthilfe beantragen
Niederrheinische IHK hilft ihren Unternehmen bei Antragstellung
Corona-Krise: Bund und Land haben Hilfsprogramme für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen beschlossen. Seit Freitag können Betriebe Zuschüsse beantragen. Die Niederrheinische IHK hilft ihren Unternehmen bei der Antragstellung.
„Die Soforthilfen sind für viele unserer Betriebe eine wichtige Unterstützung zum Überleben. Wir sind froh, dass Bund und Land so schnell und beherzt auf die Krise reagiert haben und unbürokratisch Hilfen zur Verfügung stellen“, lobt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger.
Die beschlossenen Zuschüsse sind ein weiteres Instrument, um schnell Liquidität herzustellen. Die Möglichkeit, verschiedene Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu stunden, bestehen bereits.
Wer kann die Soforthilfen beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten 9.000 Euro, mit bis zu zehn Mitarbeitern 15.000 Euro und größere Betriebe 25.000 Euro jeweils als einmaligen Zuschuss.
Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden, sind allerdings zu versteuern. Die Anträge werden von der Bezirksregierung geprüft und bewilligt. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich online.
„Jetzt kommt es vor allem auf Schnelligkeit an. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, haben wir der Bezirksregierung unsere Unterstützung zugesagt. ", so der IHK-Hauptgeschäftsführer. Es stehen "20 unserer Mitarbeiter bereit, um die Unternehmen zu beraten und ihnen beim Ausfüllen des Antrages zu helfen“, so Dietzfelbinger weiter.
Mail-Hotline
Über die Mail-Hotline soforthilfe@niederrhein.ihk.de wenden sich Unternehmen an die IHK und erhalten einen Rückruf aus dem Beratungsteam.
Die Anträge und weitere Informationen hat die Landesregierung auf ihrer Website zur Verfügung gestellt: https://www.wirt-schaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Autor:Lokalkompass Wesel aus Wesel |
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