„Wildwuchs bei Befristungen“ soll per Gesetz eingedämmt werden
Kreis Wesel: 11.400 Menschen haben befristeten Arbeitsvertrag

Fünf vor zwölf: Im Lebensmittel- und Gastgewerbe haben viele Beschäftigte einen befristeten Arbeitsvertrag. Die NGG fordert, Jobs auf Zeit per Gesetz einzuschränken. | Foto: NGG
  • Fünf vor zwölf: Im Lebensmittel- und Gastgewerbe haben viele Beschäftigte einen befristeten Arbeitsvertrag. Die NGG fordert, Jobs auf Zeit per Gesetz einzuschränken.
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Vollwertige Stellen statt Zitter-Verträge: Für Unternehmen im Kreis Wesel soll es künftig schwieriger werden, ihre Mitarbeiter mit einem befristeten Arbeitsvertrag abzuspeisen. Das fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit Blick auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

Danach haben im Kreis Wesel rund 11.400 Menschen eine befristete Stelle – das sind 5,7 Prozent aller Beschäftigten im Kreis. Im Lebensmittel- und Gastgewerbe sind die „Jobs mit Verfallsdatum“ nach Beobachtung der Gewerkschaft besonders verbreitet.

Keine Hoffnungen auf Verlängerung

„Durch Corona zeigt sich, wie prekär befristete Stellen sind. Denn wessen Arbeitsvertrag ohnehin ausläuft, der kann sich in der Krise keine großen Hoffnungen auf Verlängerung machen. Das trifft gerade Berufseinsteiger“, sagt Hans-Jürgen Hufer, Geschäftsführerder NGG Nordrhein.
Die Bundesregierung müsse ihrem Versprechen endlich Taten folgen lassen und den „Wildwuchs“ bei Befristungen beenden. In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, Befristungen ohne konkreten Sachgrund – wie etwaKeine  eine Elternzeitvertretung – einzudämmen.

„Befristungen dürfen nicht als Dauer-Probezeit missbraucht werden. Denn gerade junge Leute haben so kaum Chancen, eine Wohnung zu finden oder einen Kredit zu bekommen. Oft muss dann sogar der Wunsch nach eigenen Kindern verschoben werden“, kritisiert Hufer.
Nach einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung (IAB) waren im vergangenen Jahr bundesweit 37 Prozent aller Neueinstellungen befristet. Im Lebensmittel- und Gastgewerbe hatte fast jeder zweite neue Arbeitsvertrag ein Ablaufdatum.

Gesetzeslücken werden ausgenutzt

Sorge bereitet Hufer die Zunahme bei den sogenannten sachgrundlosen Befristungen. Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat sich ihre Zahl zwischen 2001 und 2018 verdreifacht. „Genau hier muss die Bundesregierung ansetzen. Es kann nicht sein, dass sich selbst Fachkräfte von Job zu Job hangeln müssen – während der Chef Gesetzeslücken ausnutzen und eine verdiente Dauer-Stelle verweigern kann“, so Hufer. Laut IAB-Studie gaben Hoteliers und Gastronomen bei zwei Dritteln aller Befristungen keinen Sachgrund an.

Betriebsgröße darf keine Rolle spielen

Bislang ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund bis zu zwei Jahre lang möglich. In diesem Zeitraum kann ein befristeter Arbeitsvertrag maximal dreimal verlängert werden. Nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums sollen Befristungen in Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten künftig auf maximal 2,5 Prozent der Belegschaft begrenzt werden. Gewerkschafter Hans-Jürgen Hufer geht das nicht weit genug: „Die Betriebsgröße darf hier keine Rolle spielen. Denn sonst hätte ein Großteil der Betroffenen vom neuen Gesetz nichts. Nötig ist ein vollständiges Verbot der sachgrundlosen Befristung.“

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Lokalkompass Wesel aus Wesel

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