Jobcenter Wesel öffnet seine Türen - aber nur mit Termin
So nach und nach öffnet das Jobcenter in Wesel wieder seine Türen für dringende Anliegen. Seit Mitte März waren die Tore geschlossen und die Kunden konnten die Sachbearbeiter nur telefonisch oder schriftlich erreichen.
“Wir werden nicht wieder zum normalen Arbeitsalltag zurückkehren, wie er vor dem Lockdown war”, sagt Michael Müller, Geschäftsführer des Jobcenters Kreis Wesel. “Die Digitalisierung hat dank Corona Fahrt aufgenommen”, ergänzt er.
Besprechungsräume werden derzeit in allen Jobcentern eingerichtet, 24 Stück an der Zahl soll es geben. Mit Spuckschutz, Desinfektionsmittel und wenn nötig, Schutzmasken eingerichtet. Dort können dann dringende Anliegen persönlich besprochen werden oder Kunden zum Erstgespräch kommen.
“Seit dem 01. Juli haben wir das Beratungsgeschäft wieder hochgefahren, jedoch nur mit vorheriger Terminabsprache. Es ist sowohl für uns als auch für die Kunden besser planbar, keine langen Wartezeiten, übervolle Wartezimmer, der richtige Sachbearbeiter, der sofort im Thema ist”, sagt Müller.
Beendigung des Zeitraumes vereinfachter Antrag auf Grundsicherungsleistungen
“Wichtig zu erwähnen ist auf jeden Fall, dass der vereinfachte Antrag auf Grundsicherungsleistungen, die vereinfachte Vermögensprüfung nur noch bis zum 30.09.2020 möglich ist. Für alle Anträge, die ab dem 31.08.2020 enden, müssen die Kunden wieder wie gewohnt einen Weiterbewilligungsantrag stellen”, sagt Jessica Lange, Bereichsleiterin des Jobcenters Kreis Wesel. “Der Antrag kann auch online gestellt werden”, fügt sie hinzu.
Keine Kostenübernahme von mobilen Endgeräten durch das Jobcenter
Nachdem die Schulen geschlossen waren und die Schüler*innen Zuhause unterrichtet wurden, standen viele sozialschwache Familien vor dem Problem keine Computer oder Tablets zum Lernen zu haben und wandten sich an das Jobcenter.
“Wir sind da jedoch der falsche Ansprechpartner und rechtlich nicht in der Lage da auszuhelfen. Hier sind das Land NRW und der Bund zuständig. Das Jobcenter könnte höchstens ein Darlehen gewähren, was jedoch zurückgezahlt werden muss”, sagt Michael Müller.
Die Schulen sind hier der richtige Ansprechpartner, wenn ein Schulcomputer /-tablet ausgeliehen werden soll. Weiter Informationen findet man auf der Seite des Bundesbildungsministeriums:
https://www.bmbf.de/de/was-sie-zum-sofortprogramm-fuer-digitale-lernmittel-wissen-sollten-11602.php
Autor:Ines Wenzel aus Wesel |
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