Auch Sach- und Fachkundeprüfungen bleiben vorerst ausgesetzt
Industrie- und Handelskammern verschieben Azubi-Abschluss- und Weiterbildungsprüfungen
Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) verschieben die für April und Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020. Hiervon sind rund 210 000 Auszubildende betroffen. Bis einschließlich Mai finden auch keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt. Diese werden zwischen Juni und August nachgeholt. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien verständigt.
„Wir müssen alle mithelfen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Gleichzeitig sind viele Azubis unsicher, wann sie ihre Prüfungen nachholen können. Deshalb bin ich froh, dass wir jetzt eine einheitliche Lösung gefunden haben“, lobte Matthias Wulfert, stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer und Geschäftsführer Aus- und Weiterbildung, die bundesweite Entscheidung.
Betroffene Prüfungen
Die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen werden nach jetzigem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 nachgeholt. Die industriell-technischen Prüfungen sollen am 16. und 17. Juni 2020 und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020 stattfinden.
Abschlussprüfung Teil 1 im Herbst
Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen. Genauere Informationen zu den Aus- und Weiterbildungsprüfungen werden die IHKs auf ihren Webseiten bereitstellen.
Unterrichtungen, Sach- und Fachkundeprüfungen
Auch alle Unterrichtungen sowie die Sach- und Fachkundeprüfungen (Verkehrsprüfungen sowie Unterrichtungen und Prüfungen aus dem Bereich des Gewerberechts) bleiben ebenfalls mindestens bis zum 24. April 2020 ausgesetzt. Auch hier werden die örtlichen IHKs schnellstmöglich darüber informieren, wann diese wieder stattfinden können.
Schulungsnachweise für Gefahrgutfahrer verlängert
Um Engpässe im Güterverkehr zu vermeiden, ist die Gültigkeit der Schulungsnachweise für Berufskraftfahrer und im Gefahrgutbereich verlängert worden.
Alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig.
Auch die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig.
Autor:Lokalkompass Wesel aus Wesel |
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