Ab Juli: Überbrückungshilfe für Unternehmen und Selbstständige startet
IHK Niederrhein unterstützt bei Soforthilfe-Abrechnung
Bis Ende Mai haben allein im Regierungsbezirk Düsseldorf 135.000 Unternehmen und Selbstständige einen Antrag auf Soforthilfe gestellt. Ab kommender Woche müssen sie nachweisen, wofür sie die Finanzhilfen verwendet haben. Dabei unterstützt die Niederrheinische IHK mit einer Hotline. Ab Anfang Juli können mit der Überbrückungshilfe weitere Zuschüsse beantragt werden.
Die Überbrückungshilfe ergänzt das Ende Mai abgelaufene Soforthilfeprogramm für die Monate Juni bis August.
Anspruchsberechtigt
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die in den Monaten April und Mai im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent zu verkraften hatten.
Zuschuss gestaffelt und begrenzt
Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt und auf maximal 150.000 Euro begrenzt. Die Unternehmen können die Finanzhilfen ausschließlich über den Steuerberater beantragen. Dies wird voraussichtlich ab Anfang Juli möglich sein.
Wie bereits beim Soforthilfeprogramm des Bundes, wird die NRW-Landesregierung die Zuschüsse an die Unternehmen auch bei der Überbrückungshilfe aufstocken. Dadurch können von der Corona-Krise betroffene selbstständige Freiberufler wie Fotografen oder Reinigungskräfte auch ihre Lebenshaltungskosten mit 1.000 Euro pro Monat pauschal anrechnen.
Betriebs- und Privatausgaben
„Viele Soloselbstständige trennen in der Praxis nicht zwischen Betriebs- und Privatausgaben. Wir freuen uns, dass NRW für sie eine lebensnahe Lösung gefunden hat, um hier zu helfen“, lobt Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK, die Landesregierung.
Liquiditätsengpass nachzuweisen
Die Abrechnung der Soforthilfe beginnt schon in der kommenden Woche. Die Antragsteller erhalten dazu eine E-Mail mit der Aufforderung, ihren Liquiditätsengpass nachzuweisen. Zu viel erhaltenes Geld müssen die Betriebe zurückzahlen.
Nachdem die IHK in den vergangenen Monaten bereits rund 4.000 Antragsteller bei der Beantragung der Soforthilfe unterstützt hat, beantwortet sie nun auch Fragen zur Abrechnung.
Anfragen
IHK-Mitglieder können sich telefonisch unter 0203/2821-0 oder per E-Mail unter soforthilfe@niederrhein.ihk.de an die IHK wenden und erhalten dann einen Rückruf aus dem Beraterteam.
Autor:Lokalkompass Wesel aus Wesel |
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