Brutto für Netto bei Ferienjobs
Höhere Zeitgrenze für kurzfristige Beschäftigung wegen Corona

MiniJob da geht noch mehr! Logo. (Symbolfoto) | Foto: LK-Archiv: Agentur für Arbeit Wesel
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In Nordrhein-Westfalen hat die zweite Ferienhälfte begonnen. Viele Schüler nutzen die schulfreie Zeit, um sich mit einem Aushilfsjob das Taschengeld aufzubessern oder erste Einblicke in die Berufswelt zu erhalten. Wegen der Corona-Pandemie dürfen Ferienjobber in diesem Jahr bei kurzfristigen Beschäftigungen deutlich länger arbeiten, um brutto für netto zu kassieren. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit.

Eine kurzfristige, also von vornherein befristete Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei. Es gelten normalerweise die Zeitgrenzen von drei Monaten beziehungsweise 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr.

Ausnahme wegen Corona

In diesem Jahr gilt jedoch eine Ausnahme auf Grund der Corona-Pandemie: Wer vom 1. März bis zum 31. Oktober eine im Voraus befristete kurzfristige Beschäftigung ausübt, kann bis zu fünf Monate oder 115 Arbeitstage arbeiten – und der Job bleibt sozialversicherungsfrei. "Werden diese Zeiträume auch bei mehreren Beschäftigungen nicht überschritten, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle.", heißt es seitens der Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, die hinzufügt: "Die Verdienstgrenze des geringfügig entlohnten Minijobs von 450 Euro gilt bei einer kurzfristigen Beschäftigung nicht."

Alle Fragen rund um das Thema Minijob beantwortet die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter der Telefonnummer 0355/2902-70799 und im Internet unter www.minijob-zentrale.de

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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