Stadtwerke Wesel: Die Umsatzsteuersenkung wird automatisch berücksichtigt
Gas-, Strom-, Wärme- und Wasserkunden profitieren in vollem Umfang von der Senkung
„Die von der Bundesregierung beschlossene Umsatzsteuersenkung werden die Stadtwerke Wesel voll an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben – und dies sogar für das ganze Jahr 2020“ teilte Geschäfts-führer Rainer Hegmann mit.
„Das Umsatzsteuerrecht und die Verlautbarung des Bundesfinanzministeriums setzen wir im Sinne unserer Kunden um und verzichten daher auf eine unterjährige Abgrenzung des Umsatzsteuersatzes.“ Auch mit dieser Maßnahme grenzen wir uns als Ihr lokales Stadtwerk positiv von überregionalen Energieanbietern ab. Wer also Gas, Strom oder Wärme von den Stadtwerken bezieht, zahlt somit für den Energiebezug nur 16 anstatt 19 Prozent und wer Wasser bezieht, zahlt 5 anstatt 7 Prozent Umsatzsteuer auf den Arbeits- und Grundpreis.
Besonders wichtig ist, dass die Kunden nicht aktiv werden müssen, auch nicht, um ihre Zählerstände für das erste Halbjahr einzureichen. Die Ablesung erfolgt, wie sonst auch, im Dezember. Kunden, die ihren Zähler selbst able-sen, müssen dies auch im Dezember tun. Die Senkung des Umsatzsteuersat-zes wird automatisch auf der nächsten Jahresrechnung berücksichtigt und ausgewiesen. Der monatliche Abschlag ändert sich für die Haushalte zu-nächst nicht. Zu viel gezahlte Beträge werden wie gewohnt automatisch in der Jahresrechnung berücksichtigt und erstattet.
Bei Fragen können sich die Kund(inn)en gerne telefonisch unter Tel. 0281 / 9660-199 bei den Stadtwerken Wesel melden. Das Kunden-Center in der Hauptstelle der Nispa sowie die Hauptverwaltung Emmericher Straße sind für den persönlichen Kontakt zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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