Was Beschäftigte jetzt wissen müssen - Informationen in acht Sprachen
DGB Niederrhein fordert: Rettungsschirm auch für Arbeitnehmer
Viele Arbeitnehmer blicken besorgt in die Zukunft. Viele fragen sich: Was passiert mit meinem Arbeitsplatz und was muss ich heute schon im Umgang mit meinem Arbeitgeber beachten? Beschäftigte in Betrieben mit einem Betriebsrat, einer Personal- oder Mitarbeitervertretung haben da einen direkten Ansprechpartner und eine Interessenvertretung vor Ort. Zudem können Gewerkschaftsmitglieder ihre zuständige Gewerkschaft ansprechen. Die DGB-Region Niederrhein weist nun auf einige wichtige Informationen hin.
Auf der Homepage (www.dgb.de) werden derzeit die 23 wichtigsten Fragen von Homeoffice über Dienstreisen bis zur Kinderbetreuung beantwortet. Die Seite werde regelmäßig aktualisiert, heißt es in der Presseinfo des DGB.
Die meisten Fragen
"Die meisten Fragen, die uns Gewerkschaften im Moment erreichen, sind Fragen zum Arbeitsrecht. Hier gibt es ein großes Informationsbedürfnis. Erste Anlaufstelle bei Problemen im Betrieb sind die Betriebsräte, die Personalräte und die Mitarbeitervertretungen im kirchlichen Bereich“, sagt Angelika Wagner, Geschäftsführerindes DGB Niederrhein.
Aktuelle Infos in acht Sprachen
Auf www.faire-mobilitaet.de sind zudem aktuelle Informationen in acht Sprachen abgefasst, auf Deutsch, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch,Ungarisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch und auf Tschechisch.
Zusätzlich gibt es eine Info-Hotline, zunächst bis Ende April, die jeweiligen Telefonnummern zu den Sprachen sind auf der Homepage hinterlegt.
„Informieren Sie sich! Und: Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen überstürzt vorgelegt wird und was Sie nicht verstehen!“, rät Wagner.
„Bei der Ausgestaltung des Rettungsschirms kommt es jetzt darauf an, soziale Schieflagen zu vermeiden bzw. zu beheben.“ Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern, dass im Rahmen des NRW-Rettungsschirmes ein Sonderfond eingerichtet wird, um Unternehmen zu motivieren und zu unterstützen, das Kurzarbeitergeld auf mindestens 80 Prozent aufzustocken.
Drastischer Verlust im Haushaltseinkommen
Die teilweise Komplettschließung von Unternehmen bedeutet für die Beschäftigten einen drastischen Verlust im Haushaltseinkommen. Die Lohnersatzleistung von 60 Prozent bzw. 67 Prozent bei Beschäftigten mit Kindern wird in vielen Haushalten nicht zur Deckung von Miete und Lebensunterhalt reichen. Ein großer Teil der Beschäftigten wird daher auf Leistungen des Arbeitslosengeldes II angewiesen sein.
„Wenn Milliardenbeträge zur Rettung der Wirtschaft unseres Landes aufgebracht werden, ist es im Sinne der sozialen Ausgewogenheit, auch für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer notwendige Unterstützungsleistungen anzupassen.“, betont die DGB-Geschäftsführerin weiter.
Unternehmen werden zu 100 Prozent von Sozialabgaben entlastet
„Die Unternehmen werden durch die Bundesagentur für Arbeit zu 100 Prozent von den Sozialabgaben entlastet. Da ist es nur fair, einen Teil davon zum Aufstocken des Kurzarbeitergeldes zu verwenden. In vielen Branchen gibt es bereits entsprechende Tarifverträge, die das umsetzten. Aber es gilt leider nicht überall.“, heißt es abschließend.
Autor:Lokalkompass Wesel aus Wesel |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.