Beschluss des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Wesel
Bodenrichtwerte für den Kreis Wesel

Die gemeinsame Internetseite - www.boris.nrw.de - aller Gutachterausschüsse im Land Nordrhein-Westfalen bietet die kostenlose Informationsmöglichkeit über alle Bodenrichtwerte in NRW. | Foto: Screenshot
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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Wesel hat am 13. Februar 2020 die Bodenrichtwerte für Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde und Xanten zum Stichtag 1. Januar 2020 beschlossen (gem. § 11 der Gutachterausschussverordnung – GAVO NRW).

Alle Bodenrichtwerte in NRW

Die gemeinsame Internetseite - www.boris.nrw.de - aller Gutachterausschüsse im Land Nordrhein-Westfalen bietet die kostenlose Informationsmöglichkeit über alle Bodenrichtwerte in NRW.

Die neuen Bodenrichtwerte sind seit dem 03.03.2020 im Internet zur allgemeinen Verfügung gestellt worden. Anschließend wurden auch die übrigen Produkte des Gutachterausschusses aktualisiert und können, wie gewohnt, kostenfrei genutzt werden, wie u.a. der Grundstücksmarktbericht, Bodenwertübersicht und Allgemeine Preisauskunft.

Veränderungen im Kreis Wesel

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Wesel stellt in den o. a. Städten und Gemeinden für das Jahr 2019 auf dem Immobilienmarkt folgende Veränderungen gegenüber dem Vorjahr fest:

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 2.675 Grundstückskaufverträge registriert. Das entspricht einem Zuwachs von rund 4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2018 (2.564). Spitzenreiter war die Stadt Kamp-Lintfort mit 477 Verträgen. Ebenfalls Zuwächse verzeichneten die Städte Hamminkeln und Voerde.

Rückläufig haben sich die Märkte in Xanten, Schermbeck und Rheinberg entwickelt. Hier wurden weniger Kaufverträge als im Vorjahr beurkundet.

In den übrigen Lagen sind annähernd die gleiche Anzahl an Kaufverträgen geschlossen worden wie im Vorjahr. 

Trend aus Vorjahren wird fortgesetzt

Ebenfalls zugenommen hat der aus den Kaufverträgen resultierende Geldumsatz, der bei rund 566 Millionen Euro lag. Dies entspricht einem Plus von rund 2,3 Prozent und setzt den Trend aus den Vorjahren fort.

Wesentlichen Anteil am Gesamtzuwachs trug der Teilmarkt des Wohnungs- und Teileigentums bei. Hier stieg der Geldumsatz um rund 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf rund 95 Millionen Euro bei gleichzeitiger Zunahme der Stückzahlen, die von 569 auf 682 Verträge anstieg.

Bebaute Grundstücke

Der Teilmarkt der Veräußerung bebauter Grundstücke verzeichnete ebenfalls ein Plus und wuchs von 347,6 Millionen Euro in 2018 auf 358,7 Millionen Euro im Jahr 2019. Wesentlicher Anteil an diesem Geldumsatz machte in 2019 das Segment der Reihen- und Doppelhaushälften aus. Hier stieg der Geldumsatz um rund 15,8 Prozent bzw. 22,8 Prozent auf insgesamt 134,9 Millionen Euro.

Im Marktsegment des individuellen Wohnungsbaus wurden bei gestiegener Anzahl an Verträgen (192 in 2019 / +9 Prozent) ein annähernd gleicher Flächenumsatz von 11,86 ha und 21,2 Millionen Euro Umsatz registriert (2018: 11,25 ha / 22,3 Mio. Euro).

Land- und forstwirtschaftliche Flächen

Rückläufig entwickelte sich der Markt für land- und forstwirtschaftliche Flächen. So wurden in 2019 insgesamt 87 Kauffälle registrierte. Das sind rund 14 Prozent weniger als im Vorjahr. Neben der Stückzahl wurde auch weniger Fläche umgesetzt. Lag 2018 der Wert noch bei rund 205 ha, so registrierte der Ausschuss für 2019 nur noch 164 ha. Der daraus resultierende Geldumsatz für diesen Teilmarkt umfasste eine Summe von rund 9,31 Millionen Euro (rund -9,8 Prozent).

Gewerbliche Bauflächen

Im Bereich der gewerblichen Bauflächen wurden insgesamt 24 Kauffälle ausgewertet, was ungefähr dem Vorjahresniveau entspricht. Rückläufig dabei sind allerdings die umgesetzten Flächen, die bei rund 12,8 ha liegen (rund -20 Prozent) und der Geldumsatz, der bei 4,79 Millionen Euro (rund -36 Porzent) lag.

Bodenrichtwerte für einzelnen Städte und Gemeinden

Zum Stand 01.01.2020 ermittelte der Gutachterausschuss für die einzelnen Städte und Gemeinden insgesamt 303 Bodenrichtwerte. Davon entfielen 196 Bodenrichtwerte auf Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen in Ortslagen, 29 Bodenrichtwerte auf Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen im Außenbereich, 57 Bodenrichtwerte für gewerbliche Bauflächen, 17 Richtwerte für Geschäftslagen und 4 für Sonderflächen – Erholung. Die einzelnen Bodenrichtwertzonen in den einzelnen Städten und Gemeinden haben sich unterschiedlich stark nach oben oder unten entwickelt.

Steigerungen für Eigentumsmaßnahmen

In vier Gemeinden wurden für einzelnen Zonen Steigerungen für Eigentumsmaßnahmen im zweistelligen Prozent Bereich beschlossen. Die höchste durchschnittliche Erhöhung von Bodenrichtwerten nahm der Ausschuss für die Stadt Neukirchen-Vluyn vor. Hier stiegen die Bodenrichtwerte im Durchschnitt um 5,2 Prozent.
In den Gemeinden und Städten Hünxe, Kamp-Lintfort, Rheinberg, Schermbeck, Voerde und Xanten wurden durchschnittliche Anpassungen der Bodenrichtwerte zwischen 0,4 Prozent und 1,9 Prozent vorgenommen. In den anderen Lagen gab es keine Anpassungen. In Gänze führt dieses zu einem durchschnittlichen Gesamtanstieg von 1,1 Prozent.

Geschosswohnungsbau

Im Segment des Geschosswohnungsbaus nahm der Gutachterausschuss eine Anpassung von durchschnittlich 1,829 Prozent vor. Darin flossen auch zweistellige Anstiege einzelner Zonen aus den Städten Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyns ein. Im Durchschnitt beschloss der Ausschuss für Kamp-Lintfort einen Anstieg der Bodenrichtwertzonen von 1,843 Prozent und für Neukirchen-Vluyn 7,3 Prozent. Die restlichen Lagen blieben unverändert.

Bereich der Landwirtschaft

Die Bodenrichtwerte für den Bereich der Landwirtschaft haben sich ebenfalls unterschiedlich stark nach oben bzw. unten entwickelt. Die Bandbreite schwankt dabei zwischen -26,15 Prozent und 30,95 Prozent. Im Mittel beschloss der Gutachterausschuss einen Anstieg von 6,92 Prozent.

Gewerbebereich

Der Gewerbebereich war von einer überwiegenden Stagnation gekennzeichnet. Erhöhungen der Bodenrichtwerte nahm der Gutachterausschuss lediglich für die Zonen in Alpen und Neukirchen-Vluyn vor. Die restlichen Bodenrichtwerte für den Gewerbebereich blieben unverändert.

Gesamtübersicht 2020

Alle detaillierte bzw. einzelne Bodenrichtwerte stellt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Wesel in seiner Gesamtübersicht 2020 dar. Diese enthält sämtliche Produkte des Gutachterausschusses wie die Bodenrichtwerte, Grundstücksmarktbericht und Allgemeine Preisauskunft und sind kostenfrei im Internet unter www.boris.nrw.de einsehbar und können dort heruntergeladen werden.

Weitere Auskünfte

Telefonische Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreis Wesel (Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel (Kreishaus)), Telefon: 0281 / 207 2425, Fax: 0281/ 207 67 2425 oder E-Mail: gutachterausschuss@kreis-wesel.de

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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