Agentur für Arbeit Wesel informiert
Arbeitsagenturen führen 2G-Regel für persönliche Gespräche ein
Ab Donnerstag, 25. November 2021, setzen die Arbeitsagenturen bundesweit die 2G-Regel um.
Für persönliche Beratungsgespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren. Ergänzend zur 2G-Regel gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeitenden die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.
Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden hauptsächlich online oder telefonisch beraten. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden möglich.
Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen
Viele Anliegen lassen sich einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der Bundesagentur für Arbeit oder telefonisch erledigen. Ausführliche Informationen zu den e-Services findet man unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices.
In den Arbeitsagenturen sind zudem weiterhin Sonderrufnummern geschaltet. Kundinnen und Kunden erreichen die Arbeitsagentur Wesel unter 0281 9620 141. Für Arbeitgeber ist die Hotline 0800 45555 20 geschaltet.
Weitere Informationen finden Sie auf www.arbeitsagentur.de/wesel.
Autor:Agentur für Arbeit Wesel aus Wesel |
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