Wer kann Streit schlichten?
Ehrenamtliche Schiedsleute gesucht , unter anderem für Obrighoven, Blumenkamp und Lackhausen

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Bei kleineren zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten helfen Schiedsfrauen und Schiedsmänner den Beteiligten, ihre Auseinandersetzung unbürokratisch und kostengünstig beizulegen.

Die Stadt Wesel sucht immer wieder neue ehrenamtliche Schiedsleute, aktuell für den Bereich Blumenkamp, Lackhausen, Obrighoven und Wittenberg (zusammen der Schiedsamtsbezirk Wesel IV). Die amtierende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk IV kann auch wiedergewählt werden.
Interessierte Bürger*innen (w/m/d), die diese Aufgabe wahrnehmen möchten, sollten über ein ausgeprägtes Rechtsempfinden verfügen, in dem jeweiligen Bezirk in Wesel (insgesamt sechs Schiedsamtsbezirke) ihren Wohnsitz haben und mindestens 25 Jahre alt sein.

Nicht gewählt werden kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt und wer unter Betreuung steht. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat. Schiedspersonen können wiedergewählt werden. Unter anderem stellt sich die amtierende Schiedsperson für den Schiedsbezirk IV zur Wiederwahl zur Verfügung.

Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Rat der Stadt Wesel für die Dauer von fünf Jahren. Die Bestätigung erfolgt durch die Leitung des Amtsgerichts. Dieses übt auch die Aufsicht über die Schiedspersonen aus. Die Amtszeit beginnt voraussichtlich im April 2023.

Bewerbungen können schriftlich bei der Stadt Wesel (Rechtsservice, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel) bis zum 13. Februar eingereicht werden. Neben Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort, Beruf, Anschrift) sollte die Bewerbung auch einen kurzen Lebenslauf beinhalten.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter*innen des Rechtsservice der Stadt unter der Rufnummer 0281/203-2511 zur Verfügung.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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