Bewerben um die Gelder im Ehrenamts-Fonds: Aktionsschluss ist der 31. März
Der kreisweite Wettbewerb „Ehrenamtfonds“ zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements startet. Landrat Dr. Ansgar Müller ruft in diesem Jahr zum zwölften Mal Kirchen, Verbände, Vereinigungen, Organisationen, Unternehmen, Selbsthilfe-gruppen und Ehrenamtliche im Kreis Wesel sowie die kreisangehörigen Kommunen auf, bis zum 31. März Vorschläge für diesen Wettbewerb einzureichen.
„Ehrenamtliches Engagement tut jedem gut und verbessert nachhaltig die Lebens-qualität der Menschen in den Städten und Gemeinden des Kreises Wesel. Daher ist mir die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ein besonderes Anliegen. Zum einen, um die Wertschätzung auszudrücken, die die Menschen verdienen, die sich ehrenamtlich engagieren. Zum anderen soll ein Zeichen gesetzt werden, um noch mehr Menschen zu motivieren, sich ebenfalls ehrenamtlich für unsere Gesell-schaft einzusetzen“, so Landrat Dr. Ansgar Müller.
Für den Ehrenamtsfonds 2015 stehen Preisgelder in Höhe von rund 20.000 Euro zur Verfügung.
Ziel einer Förderung durch den Ehrenamtsfonds ist es, kreisweit bedeutsame Projek-te zu würdigen, in der Öffentlichkeit vorzustellen und bekannt zu machen. Insbeson-dere sollen Projekte berücksichtigt werden, die neue Wege der Freiwilligenarbeit und neue Handlungsansätze aufzeigen, dies gilt auch für ehrenamtlich tätige Menschen, Initiativen oder Organisationen, die sich in besonderer Weise für die Förderung des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements einsetzen. Ebenso sollen Wirtschaftsunternehmen Anerkennung erfahren, die beispielhaft projektorientiertes bürgerschaftliches Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern.
Für die Vergabe der Mittel aus dem Ehrenamtsfonds 2015 sind unter anderen fol-gende Kriterien maßgebend:
Die vorgeschlagenen Projekte/Initiativen/Einzelmaßnahmen bzw. Einzelpersonen müssen aus dem Kreisgebiet stammen und das dargestellte Engagement der Bürge-rinnen und Bürger soll sich an Menschen in ihrer Umgebung richten.
Die dargestellten Aktivitäten sollen möglichst über den Bereich der eigenen Kommu-ne hinaus wirken und von besonderer Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger sein. Der organisationsübergreifenden Gemeinnützigkeit wird ein besonderer Stel-lenwert beigemessen, wie auch dem Innovationsgrad der Idee und deren Beispiel-haftigkeit.
Es kann das herausragende persönliche Engagement sowohl innerhalb als auch außerhalb eines/r Verbandes/Vereins/Organisation gewürdigt werden.
Bitte beachten: Eigenbewerbungen sind nicht zugelassen!
Bewerbungsschluss ist der 31. März 2015.
Anhand von Unterlagen sind die Projekte, die Initiativen oder die Personen, die vor-geschlagen werden sollen, vorzustellen. Diese Unterlagen sind mit einer Projekt- bzw. Aktivitätenbeschreibung (max. 2 DIN A4-Seiten) zu ergänzen und an den Kreis Wesel zu senden.
Aussagekräftige Dokumentationsmaterialien wie Projektberichte, Flyer, Broschüren, Plakate, Zeitungsausschnitte und ähnliche können der Beschreibung gerne hinzugefügt werden. Sie ersetzen jedoch nicht die oben genannte Projekt- bzw. Aktivitäten-Beschreibung.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Wesel entscheidet über die Vergabe der Preise.
Das Preisgeld wird für Projekte oder an Einzelaktionen des bürgerschaftlichen Engagements vergeben.
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen:
Kreis Wesel, Der Landrat, Fachdienst 56
Stichwort: Ehrenamtsfonds 2015
Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel
Tel. 0281/207-2352 (Mareike van Hemert) oder 0281/207-2351 (Britta Zappe)
Fax: 0281/207- 4348
E-Mail: ehrenamtsfonds@kreis-wesel.de
Online: www.kreis-wesel.de (Themen A-Z / Soziales / Ehrenamtsfonds)
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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