Befreiung der Elternbeitragspflicht unter bestimmten Vorraussetzungen
Befreiung der Elternbeitragspflicht
Liebe Eltern,
anbei eine wichtige Information für Euch !
Auszug aus einer email des Jugendamtes:
...... anbei möchte ich auch den Jugendamtselternbeirat als Interessenvertretung aller Eltern über eine Gesetzesänderung im Bereich der Elternbeiträge informieren.
Durch das Gute-KiTa-Gesetz (Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung) wird ab dem 01.08.2019 die Beitragsfreiheit für den Besuch einer Tageseinrichtung, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschule für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen erweitert.
Gemäß der Gesetzesänderung werden die Elternbeitragspflichtigen, sofern sie Kinderzuschlaggemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten, auf Antrag ab dem 01.08.2019 von den Elternbeiträgen befreit.
Die Befreiung kann ab sofort in der Elternbeitragsstelle beantragt werden. Den Bezug von Wohngeld / Kinderzuschlag haben die Elternbeitragspflichtigen durch Vorlage ihres Wohngeldbescheides / Kinderzuschlagsbescheides nachzuweisen.
Ende der email.
Wir hoffen diese Information hilft euch!
Liebe Grüße
Martin Cisch
stellv. Vorsitzender
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.