Interessanter Leserbrief zu "Top und Flop der Woche" (Ausgabe 24. Februar)
"Weseler"-Leser Ernst Tilch aus Wesel hat das von uns auserkorene "Top der Woche" von der Titelseite (siehe Bilddatei!) mit Interesse wahrgenommen. Das geschilderte Geschehen veranlasste ihn dazu, einen Leserbrief zu schreiben.
Betr.: Ärger wegen angeblichen Parkvergehens
Der Ärger des zur Kasse gebetenen Kraftfahrers ist vollkommen berechtigt. Denn in der StVO § 13 "Eibrichtung zur Überwachung der Parkzeit" heißt es: " ... soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat ..."
Damit dürfte die Empörung des bestraften Fahrers absolut berechtigt sein. Einer Rückerstattung des geleisteten Betrages dürfte sicher nichts im Wege stehen.
Die Frage aber stellt sich: Wie steht es mit der Ausbildung der Politessen.
Ernst Tilch
Wesel
Autor:Lokalkompass Wesel aus Wesel |
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