Gericht bestätigt Rekordstrafe gegen Microsoft weitgehend!

Im Kartellstreit zwischen Microsoft und der Europäischen Kommission hat das Gericht der Europäischen Union die Entscheidung der Kommission weitgehend bestätigt. Lediglich die Höhe der verhängten Geldstrafe wurde von 899 auf 860 Millionen Euro reduziert.

Das Gericht der Europäischen Union bestätigte das von der EU-Kommission gegen Microsoft verhängte Zwangsgeld weitgehend. Es wurde verhängt, da Microsoft seinen Wettbewerbern unter angemessenen Bedingungen keinen Zugang zu seinen Interoperabilitätsinformationen gestattete. Lediglich die Höhe der Strafe wurde um 39 Millionen Euro auf 860 Millionen Euro reduziert. Damit will das Gericht der Tatsache Rechnung tragen, dass die Kommission Microsoft erlaubt hatte, bis zum 17. September 2007 den Vertrieb von Open-Source-Produkten zu beschränken.

Das Verfahren geht auf eine Entscheidung der EU-Kommission vom 24. März 2004 zurück: Damals stellte die Kommission fest, dass Microsoft durch zwei verschiedene Verhaltensweisen seine beherrschende Stellung missbraucht hatte und verhängte daher gegen Microsoft eine Geldbuße von 497,2 Millionen Euro. Ein Kritikpunkt war Microsofts Weigerung, seinen Konkurrenten von Oktober 1998 bis zum 24. März 2004 bestimmte Interoperabilitätsinformationen zur Verfügung zu stellen und deren Nutzung für die Entwicklung und den Vertrieb von Produkten zu gestatten, die mit Microsoft-Produkten auf dem Markt der Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver konkurrierten.

Die Kommission forderte Microsoft auf, Zugang zu diesen Informationen zu gewähren und deren Nutzung zu angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen zu gestatten. Nach Ansicht der Kommission kam Microsoft seinen Auflagen nicht in der gesetzten Frist nach, da die von Microsoft für den Zugang zu den Informationen gestellten Bedingungen als unangemessen betrachtet wurden.

Am 12. Juli 2006 verhängte die Kommission daher ein weiteres Zwangsgeld von 280,5 Millionen Euro gegen Microsoft. In einem Urteil vom 17. September 2007 bestätigte das Gericht im Wesentlichen die Entscheidung von 2004 und am 27. Februar 2008 wurde ein neues Zwangsgeld in Höhe von 899 Millionen Euro gegen Microsoft verhängt.

Microsoft hatte nun beantragt, diese Entscheidung für nichtig zu erklären oder, hilfsweise, das Zwangsgeld aufzuheben oder herabzusetzen. Diesen Antrag wies das Gericht weitgehend ab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Autor:

Joerg Hessbrueggen aus Wesel

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