Es hat sich ausgequalmt - auch im Kreis Wesel
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Ab morgen (Mittwoch, 1. Mai) gehört der „blaue Dunst“ nun endgültig der Vergangenheit an. Denn es gilt das neue Nichtraucherschutzgesetz in NRW ...
Betroffen von dieser neuen Regelung sind auch Weseler Gastronomen sowie Vereine und deren Veranstaltungen. Viele Vereinsvorstände seinen verunsichert, welche Pflichten sie als Veranstalter künftig haben und wie diese Regelungen aussehen, so der CDU-Vorsitzende Jürgen Linz.
Entscheidungs-Freiheit
„Wir haben immer dafür gekämpft, dass jeder Gastronom sich für oder gegen das Rauchen entscheiden kann und so auch die Gäste sich für oder gegen den Besuch dieser Restauration entscheiden können.“, so Ullrich Langhoff, Vorsitzender der Kreisgruppe Wesel des DEHOGA Niederrhein e.V. (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband).
Betroffene
Doch ab morgen macht das neue und verschärfte Nichtraucherschutzgesetz NRW endgültig Schluss mit dieser Entscheidungs-Freiheit und sorgt dafür, dass auch Raucherräume, -clubs und -kneipen der Vergangenheit angehören. Betroffen sind „alle gastronomischen Betriebe, die Speisen und Getränke verabreichen. Ganz besonders natürlich die Eck-Kneipe.“, so Langhoff. Besonders störe unter anderem die Gastwirte, Gastronomen und Vereine, „dass in die gewerbsmäßige Ausrichtung von Kneipen und Gaststätten eingegriffen wird.“, fügt er hinzu.
War die alte Regelung gerechter?
„Für mich ist die alte Regelung gerechter gewesen. Hier wird über die Köpfe der Erwerbstätigen hinweg entschieden und Gesetze erlassen, die den Bürger entmündigen. Was kommt als nächstes???“, ergänzt er und würde zu möglichen ‚Umsatz-Einbußen‘ oder gar Schließungen, etwa von kleineren Kneipen im Kreis Wesel, auf Grund des neuen Gesetzes „keine Aussage tätigen wollen.“ Dem DEHOGA bleibt nichts anderes übrig, als seine Gäste etwa auf Plakaten zu informieren: „Rauchen jeder Art (Zigaretten, Pfeifen, Shisha, E-Zigaretten) in Gebäuden und vollständig umschlossenen Räumen ist verboten.“ Das Verbot beziehe sich „nicht auf die Außengastronomie, also auf Biergärten oder Terrassen.“
„Bevormundung des Bürgers“
Diese „Bevormundung des Bürgers“ stört auch Karl Friedrich Moshövel, den Vorsitzenden des Carnevals-Ausschuss Wesel e.V. (CAW), denn bei Brauchtumsveranstaltungen, auch wenn sie in Festzelten stattfinden, besteht ebenfalls ein Rauchverbot. „Die Entscheidung sollte jedem selbst überlassen werden.“
Ausnahme
Doch nun wird das Gesetz durchgesetzt - ob man will oder nicht. Der CAW setzt dabei auf die „Zusammenarbeit mit den Hallen- und Festwirten.“, so Moshövel.
Denn zum einen ist „die Gesetzeslage eindeutig geklärt, da gibt es keine Alternativen, zumindest in geschlossenen Räumlichkeiten darf nicht geraucht werden.“, so Langhoff, dem „die ‚Geschlossene Gesellschaft‘, also eine Veranstaltung im ‚Privaten Kreis‘“ (etwa Familienfeiern) als Ausnahme bekannt ist.
Geldbuße von bis zu 2500 Euro droht
Zum anderen drohen hohe Geldstrafen und zwar nicht nur den bei der Nichteinhaltung des Gesetzes ‚ertappten‘ Gastwirten, Gastronomen und Vereinen, sondern auch dem Gast: „Dieses ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro belegt werden. Die letztendlich zu zahlende Geldbuße liegt aber im Ermessen der Ordnungsbehörde.“, erklärt der Kreisgruppen-Vorsitzende.
„Stadt Wesel wird anlassbezogen ... tätig.“
Die „Stadt Wesel wird anlassbezogen bei eigenen Feststellungen oder bei Beschwerden und Hinweisen aus der Bevölkerung tätig. Da die Bevölkerung die Belange des Nichtraucherschutzes ernst nimmt, ist auch eine soziale Kontrolle im Sinne der Vorschriften zu erwarten.“, so Gerd Füting vom Team Allgemeine Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten. „Die tatsächliche Höhe der Geldbuße ist abhängig vom Einzelfall. Sie richtet sich zum Beispiel danach, ob es sich um einen einmaligen Verstoß oder um ein wiederholtes Vergehen handelt.“, fügt er hinzu.
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Autor:Helena Pieper aus Wesel |
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