Bundespräsident Gauck als Pate

Foto: privat / Joachim Gauck: Patrick Fischer

Ein „Ehrenpatenkind“ des Bundespräsidenten Gauck ist nun Erik, das achte Kind der Familie Renz aus Wesel. Da er wegen einer Erkrankung bei der Übergabe der Patenschaftsurkunde nicht dabei sein konnte, nahmen stellvertretend seine sieben Geschwister die Urkunde samt Geldgeschenk und Foto des Bundespräsidenten entgegen.

Der Bundespräsident übernimmt auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er - wie im Falle der Familie Renz - auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden.

Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen und hat in erster Linie symbolischen Charakter. Sie ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt damit die besondere Verpflichtung des Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Die Ehrenpatenschaft solle mit dazu beitragen, das Sozialprestige kinderreicher Familien zu stärken. Die Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft sind dem Bundespräsidialamt über die örtlich zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zuzuleiten.

Der Bundespräsident stellt nach Prüfung der Voraussetzungen eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus und lässt diese mit einem Patengeschenk aushändigen. Pro Jahr werden rund 700 neue Ehrenpatenschaften durch den Bundespräsidenten übernommen; seit 1949 rund 77.100; im Jahr 2011 waren es 670 Patenschaften.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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