Aufgepasst: I-Dötze ab dem 27. Oktober für die Weseler Grundschulen anmelden!

Foto: Gerd Altmann/pixelio.de

Am 1. August 2016 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 geboren sind. Kinder, die ab dem 1. Oktober 2010 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die Schulfähigkeit besitzen.

Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Die Anmeldungen werden an den Grundschulen am Dienstag, 27. Oktober, von 8 bis 12 Uhr; Mittwoch, 28. Oktober, von 14 bis 18 Uhr sowie Donnerstag, 29. Oktober, von 8 bis 12 Uhr entgegen genommen.

Bei der Anmeldung in der Schule muss das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes vorgelegt werden. Es empfiehlt sich, den Schulneuling im Rahmen der Anmeldung vorzustellen.

Jedes Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf Besuch der wohnortnächsten Grundschule im Rahmen der Aufnahmekapazität.
Es steht den Eltern jedoch frei, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden.

Alle Informationen können auch im Internet unter www.wesel.de unter „Bildung/Schulen“ abgerufen werden.
Für weitere Rückfragen steht das Team „Schule und Sport“ der Stadt Wesel unter der Telefonnummer 0281/203-2529 zur Verfügung.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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