Landtagsabgeordnete Charlotte Quik verweist auf zwei Fördermöglichkeiten
Appell an gemeinnützige Vereine im Kreis Wesel: Corona-Hilfsprogramme im Bedarfsfall nutzen

Die Landtagsabgeordnete Charlotte Quik appelliert: „Durch die Corona-Krise in Not geratene, gemeinnützige Vereine im Kreis Wesel sollten im Bedarfsfall die umfangreichen Hilfsprogramme des Landes jetzt nutzen“. | Foto: privat
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„Durch die Corona-Krise in Not geratene, gemeinnützige Vereine im Kreis Wesel sollten im Bedarfsfall die umfangreichen Hilfsprogramme des Landes jetzt nutzen“, appelliert die Landtagsabgeordnete Charlotte Quik.

Die NRW-Landesregierung hat für die sich in finanziellen Engpässen befindenden Vereine umfangreiche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.

Die CDU-Politikerin verweist in diesem Zusammenhang besonders auf den Rettungsschirm für Brauchtumsvereine des Heimatministeriums und das über den Landessportbund abgewickelte Programm für Sportvereine. „Diese beiden Fördermöglichkeiten, für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in NRW aufkommen, beziehen sich auf gemeinnützige und in Not geratene Vereine“.

Vorwurf „Nebelkerze“

Die heimische Landtagsabgeordnete zeigt sich über den kürzlich im Rahmen eines öffentlichen Termins der SPD Wesel geäußerten Vorwurf verwundert, das „Landesprogramm Heimat 2020“ sei eine „Nebelkerze“.

„Gerade die SPD auch hier im Kreis Wesel hat unlängst noch vehement finanzielle Unterstützung des Landes für Kommunen gefordert, die Einnahmeausfälle durch die Coronakrise haben. Auch die Stadt Wesel hat über wegfallende Steuereinnahmen geklagt. Vor einigen Tagen hat die SPD Wesel nicht nur eine Satzungsänderung angeregt, um künftig die noch verbliebenen Straßenausbaubeiträge aus Stadtmitteln komplett zu finanzieren.

Fonds: Eine Million Euro

Nun soll zusätzlich zu den Förderprogrammen des Landes ein Fonds in Höhe von einer Million Euro für die Vereine aus dem Stadtsäckel gestemmt werden. Offenbar hat sich der Vorschlag Armin Laschets in Verhandlungen mit dem Bund zur Reduzierung der Kosten der Unterbringung für die Kommunen als segensreich erwiesen. Der auf Drängen des Ministerpräsidenten herbeigeführte Beschluss des Bundes, die Kosten der Unterbringung mehrheitlich zu übernehmen, stellt die größte Entlastung der Kommunen in den letzten 40 Jahren dar! Davon scheint auch die Weseler SPD überzeugt zu sein, für die Geld aus der Stadtkasse kurz vor der Kommunalwahl offenbar keine Rolle mehr spielt.

Rettungsschirm

Gemeinnützige Vereine oder Organisationen können zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Heimatministerium NRW einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Eine Antragstellung ist bis spätestens zum 4. Dezember 2020 möglich.
Mehr Infos: www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat-2020

„Soforthilfe Sport“

Die „Soforthilfe Sport“ können alle notleidenden Sportvereine sowie die Mitgliedsorganisationen des LSB NRW über das Förderportal des Landessportbundes online beantragen. Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine der Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind - das können auch gegebenenfalls Schützenvereine sein - sowie die Mitgliedsorganisationen selber.

Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Der Verein muss gemeinnützig sein.

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt für die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstehende Unterdeckung eine Hilfe in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Förderbedarfs, höchstens jedoch 50.000 Euro.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Eine Antragstellung ist bis spätestens 15. August möglich.
Mehr Infos: www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/soforthilfe-fuer-den-sport-in-nrw

Weitere Unterstützungshilfen

Weitere mögliche Unterstützungshilfen für Vereine sind auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums abrufbar: www.wirtschaft.nrw

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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