Windräder in Büderich fertig gestellt - Eilantrag des NABU von Gericht abgewiesen
Fertig, allerdings nicht in Betrieb, zeigen sich die beiden neuen Büdericher Windriesen seit Ende Oktober.
Am 31. Oktober 2011 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Eilantrag des NABU gegen die Baugenehmigung für die beiden Windräder abgelehnt. Das Hauptverfahren ist damit allerdings nicht entschieden.
Nach ausführlicher Prüfung der Begründung des Beschlusses wird der NABU über das weitere Vorgehen entscheiden. Dies bedarf einer intensiven Abstimmung zwischen der NABU- Kreisgruppe Wesel und dem NABU- Landesverband NRW. Hier handelt es sich zunächst um ein vorläufiges Eilverfahren, dass nichts über den Ausgang des Hauptverfahrens aussagt. Es bleibt außerdem die Möglichkeit einer Beschwerde gegen diesen Beschluss beim Oberverwaltungsgericht in Münster.
Dies behält sich der NABU nach eingehender Prüfung vor, denn aus der Sicht des NABU ist dieser Standort nahe des Vogelschutzgebietes für Windkrafträder ungeeignet.
Autor:Uwe Heinrich aus Wesel |
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