Wie lange wird eigentlich Kindergeld gezahlt?

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Was viele nicht wissen: Kindergeld kann auch nach dem Schulabschluss oder nach Vollendung des 18. Lebensjahr gezahlt werden. Um den Eltern die Ungewissheit zu nehmen, klärt die Familienkasse immer wieder auf und informiert, was zu beachten ist.

Lutz M. Cebulla, Leiter der Familienkasse NRW Nord, die unter anderem für die Kreise Wesel und Kleve zuständig ist, erlebt häufig große Unsicherheit bei Eltern. Jedes Jahr - insbesondere in den Sommermonaten - treten in den Familien verstärkt Fragen zur Weiterzahlung des Kindergeldes bei älteren Kindern oder bei Schulabgängern auf.

So ist zum Beispiel eine Meldung nicht erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung, Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung hierfür nachweisen kann. Kann sich das Kind noch nicht bewerben, beispielsweise weil das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen.

"Wichtig ist, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende immer schriftlich mitzuteilen. Hierfür können vorgesehene Formulare aus dem Internet genutzt werden. Wer trotzdem noch Fragen hat, kann immer anrufen", so Lutz M. Cebulla.
Alle Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke sind im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder verfügbar. Telefonisch ist die Familienkasse von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (gebührenfrei) erreichbar unter der 0800-4555530.

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Lutz M. Cebulla, Leiter der Familienkasse NRW Nord. | Foto: Agentur für Arbeit Wesel
Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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