Wechsel-Kennzeichen ab 1. Juli - aber nicht für lau!
Zum 1. Juli wird die Möglichkeit eines Wechselkennzeichens eröffnet. Dies ermöglicht es, zwei Fahrzeuge mit einem gemeinsamen Kennzeichenteil zu nutzen. Ziel des Bundesverkehrsministers ist es, dadurch die Flexibilität bei der Fahrzeugnutzung zu verbessern. Anders als dies z.B. in Österreich der Fall ist, wird in Deutschland jedoch nicht nur ein Fahrzeug versteuert, sondern die Kraftfahrzeugsteuer ist für beide Fahrzeuge vollständig zu zahlen.
Auch kann nicht jede beliebige Fahrzeugkombination mit Wechselkennzeichen gefahren werden. So müssen beide Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse (M1 = PKW bis 3.500 kg Gesamtgewicht, L = Krafträder, Quad’s und andere leichte vierrädrige Fahrzeuge oder O1 = Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht) fallen und an beiden Fahrzeugen muss die gleiche Anzahl und Größe an Kennzeichen angebracht werden können. Zur Zuteilung von Wechselkennzeichen müssen stets zwei Fahrzeuge zugelassen werden oder bereits zugelassen sein.
Beiden Fahrzeugen wird ein eigenes Kennzeichen zugeteilt, welches sich nur in der letzten Ziffer vom zweiten Kennzeichen unterscheiden darf. Das eine Fahrzeug bekommt also z.B. WES-XY101 und das andere WES-XY102. Die Kennzeichenschilder sind dann zweigeteilt und ein Teil (fahrzeugbezogener Teil) bleibt fest am Fahrzeug und der andere (Wechselteil) kann zwischen beiden Fahrzeugen gewechselt werden. Nur das Fahrzeug an dem beide Teile angebracht sind, kann am Straßenverkehr teilnehmen und darf im öffentlichen Raum abgestellt werden. Wer das Wechselkennzeichen nutzen möchte, muss also für mindestens eines der beiden Fahrzeuge über eine Garage oder einen privaten Parkplatz verfügen.
Anträge auf Wechselkennzeichen können ab dem 2. Juli 2012 bei den Zulassungsstellen des Kreises Wesel gestellt werden. Eine Vergabe von Wechselkennzeichen ist jedoch an Samstagen nicht möglich.
Wer ab dem 1. Juli 2012 innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen umzieht, der kann zudem ein Stück seiner „alten Heimat“ in Gestalt des bisherigen Kraftfahrzeugkennzeichens mitnehmen und in seinem neuen Zulassungsbezirk weiterführen.
Wer also zukünftig z.B. von Duisburg in den Kreis Wesel umzieht, der muss zwar weiterhin sein Fahrzeug bei einer der beiden Zulassungsstellen im Kreis Wesel umschreiben, aber er muss keine neuen Kennzeichenschilder prägen lassen.
So spart man also nicht nur die Prägekosten für neue Schilder, sondern auch das An- und Abschrauben der Kennzeichen zur Vorlage in der Zulassungsstelle und nebenbei benötigt man auch keine neue Feinstaubplakette.
Voraussetzung zur Kennzeichenmitnahme ist jedoch, dass es sich um einen Wohnsitzwechsel innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen handelt und das Fahrzeug aktuell noch zugelassen ist. Alte(r) und neue(r) Fahrzeughalter(in) müssen zudem identisch sein. Die Kennzeichenmitnahme auf eine(n) neue(n) Halter(in) oder ein anderes Fahrzeug ist also nicht.möglich.
Weitergehende und umfangreiche Informationen zum Wechselkennzeichen und zur Kennzeichenmitnahme hält die Kreisverwaltung Wesel auf ihrer Internetseite unter http://www.kreis-wesel.de bereit.
Daneben stehen Ihnen für alle Angelegenheiten rund um die Themen Fahrzeugzulassung und Fahrerlaubnis die Kundenberaterinnen und Kundenberater in Wesel und Moers gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 7.30 – 16.30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 7.30 – 13 Uhr
und Samstag von 9 – 12 Uhr.
Telefon
Wesel 0281 – 207 4455
Moers 02841 – 202 1234
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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