(Vorsorge-)Vollmacht oder .. ?

Vollmacht vor Rechtlicher Betreuung. Der Gesetzgeber will die Vollmacht stärken, da die Kosten für Betreuungen stetig zunehmen.

Der Landesverband für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte NRW hat auf seiner Jahresversammlung (12/2015) festgestellt, dass die Zahl der Betreuungen laut Statik seit zwei/drei Jahren deutlich zurückgegangen ist. Er führt das darauf zurück, dass allmählich immer mehr Vollmachten - die eine Betreuung entbehrlich machen - eingesetzt werden. Da man Vollmachten nur bei Geschäftsfähigkeit erteilen kann, haben sie in der Regel einen aufschiebenden Charakter. Die vor Jahren erteilten Vollmachten entfalten jetzt ihre Wirkung.
Aus der Beratungspraxis: Viele Menschen haben Sorge, dass sie bei einer Betreuung über ihre finanziellen Angelegenheiten nicht mehr selbst bestimmen können und deshalb eine Vollmacht errichten. Die Sorge ist jedoch unbegründet, da ein Betreuer eine gesetzlich normierte Besprechungspflicht hat und der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Basis für das Verhältnis zum Bevollmächtigten ist jedoch immer absolutes Vertrauen.

eMail-Beratung:

info@betreuerverein-wesel.de

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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