Vorsicht vor Handy-Zusatzdiensten!!!

Immer häufiger kommt es vor, dass sich fremde Unternehmen auf der eigenen Mobilfunkrechnung finden.

Es ist eine typische Situation: Sie erhalten Ihre monatliche Mobilfunkrechnung und erleben einen Schock. Neben den üblichen Beträgen für Grundgebühr, Telefonate und SMS finden sich plötzlich weitere Einträge von unbekannten Unternehmen. Diese werden auf der Handyrechnung unter dem Begriff „Mehrwertdienste“, „Fremdanbieter“, „Drittanbieter“ oder „Premiumdienste“ gelistet und enthalten Positionen von angeblich abgeschlossenen Klingeltonabos, Filmdownloads, Chatnachrichten oder gänzlich unbekannten Diensten. Teilweise wird die eigentliche Leistung von Ihrem Mobilfunkanbieter überhaupt nicht benannt, es wird lediglich ein Rechnungsbetrag ausgewiesen. Weitere Informationen über den zugrundeliegenden Vertrag oder die Leistung fehlen. Alleine aufgrund der Handyrechnung ist nicht erkennbar, was hier abgerechnet wurde. Selbst ein Einzelverbindungsnachweis bringt kein Licht in die Angelegenheit. Dieses Phänomen findet sich derzeit bei allen bekannten Mobilfunkanbietern wie Telekom/T-Mobile, O2/Telefonica, E-Plus, Base, Vodafone, 1&1, Mobilcom-Debitel etc.

Nach Rechnungserhalt setzen Sie sich mit Ihrem Mobilfunkanbieter über die Hotline oder per E-Mail in Verbindung und bitten um Aufklärung, welche Leistungen da abgerechnet wurden. Ihr Anbieter erklärt Ihnen daraufhin, dass Sie selbst diese Leistungen bestellt hätten und dementsprechend bezahlen müssen. Sogar heftiger Widerspruch hilft nicht weiter, Ihr Anbieter besteht auf einen Ausgleich seiner Forderungen. Als nächstes verlangen Sie einen Nachweis, welcher Vertrag abgeschlossen, und welche Leistungen erbracht wurden. Leider verweist Ihr Mobilfunkprovider Sie nur an den jeweiligen Drittanbieter. Zwar werden Ihnen (wenn überhaupt) Name und Adresse des Premiumdienstes benannt, ansonsten lässt man Sie alleine im Regen stehen. Sie wissen trotz intensiver Recherche immer noch nicht, wofür Sie eigentlich bezahlen sollen. Sie haben mit Ihrem Mobilfunkanbieter einen Vertrag abgeschlossen, der aus zwei Seiten besteht, Sie und dem Anbieter. Im Rahmen dieses zweiseitigen Vertragsverhältnisses hat jede Seite nur die Rechte und Pflichten, die unmittelbar aus dem abgeschlossenen Hauptvertrag hervorgehen. Das heißt, Ihr Mobilfunkanbieter darf Ihnen lediglich die selbst erbrachten Leistungen (Grundgebühr, Telefonate, SMS, MMS, Internetnutzung etc.) auf die Rechnung setzen. Und Sie stehen in der Pflicht, nur diese Leistungen bezahlen zu müssen. Der Anbieter darf keine Leistungen von anderen Unternehmen auf die Rechnung setzen.Die Mobilfunkanbieter handhaben das so, dass sie in die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (kurz „AGBs“, oder das „Kleingedruckte“) Regelungen aufnehmen, die genau das erlauben. Dort steht dann beispielsweise, dass über die Handyrechnung Leistungen von anderen Unternehmen (Drittanbietern) abgerechnet werden dürfen.
Der Kunde erfährt davon in aller Regel nichts, denn bei Vertragsschluss liest er das Kleingedruckte nicht. Ihm sind lediglich die ein oder zwei Seiten des Hauptvertrages bekannt. Würde dort groß und deutlich stehen, dass der Mobilfunkanbieter Dienste von Fremd-/Drittanbietern und von Premiumdiensten abrechnen darf, so wäre der Kunde gewarnt. Leider ist dem nicht so. Damit erlebt der Kunde die Überraschung erst dann, wenn die fremden Leistungen plötzlich auf der Rechnung erscheinen.

Grundsätzlich können in den Allgemeinen Geschäftsbedingung nur Punkte geregelt werden, die eher allgemein und für den Vertragsschluss nicht wesentlich sind. Das ist der Grundgedanke, den der Gesetzgeber für das Kleingedruckte vorgesehen hat. Das heißt, eigentlich sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dafür gedacht, einen Vertragsabschluss zu vereinfachen. Ein Vertrag soll nicht aus vielen dutzend Seiten bestehen und dadurch unübersichtlich werden. Ganz allgemeine Dinge, die der Händler oder das Unternehmen in jedem Vertrag geregelt wissen möchte, darf in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Einzug finden.
Das wiederum bedeutet, dass dort keine Überraschungen auf den Kunden warten dürfen. Der Kunde muss darauf vertrauen dürfen, dass im Kleingedruckten nichts für ihn wesentliches steht. Vor allem dürfen dort keine Regelungen zu finden sein, die den Hauptvertrag abändern oder so wesentlich für den Vertragsschluss sind, dass diese eigentlich in den Hauptvertrag hätten mit aufgenommen werden müssen. Eigentlich sollten Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Inhalt her so gestaltet sein, dass der Kunde sie überhaupt nicht lesen muss, weil er darauf vertrauen darf dass dort nichts außergewöhnlich nachteiliges für ihn stehen kann.
Nach diesem Grundgedanken der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es den Mobilfunkanbietern nicht erlaubt, Regelungen in Bezug auf Fremdanbieter, Drittanbieter oder Premiumdienste in das Kleingedruckte zu setzen. Es handelt sich hierbei um für den Vertragsschluss so wesentliche und wichtige Regelungen, dass diese im Hauptvertrag stehen müssten. Befinden sich die Drittanbieter-Regelungen aber nur im Kleingedruckten, so sind diese nicht wirksam in den Mobilfunkvertrag mitaufgenommen.
Letztendlich bedeutet das, dass Ihr Mobilfunkanbieter in aller Regel keine rechtliche Grundlage hat, um Ihnen Fremdleistungen auf der Handyrechnung abzurechnen. Ihr Anbieter hätte bei Vertragsschluss im Hauptvertrag, also auf den Dokumenten die Sie unterschreiben, die Abrechnung für Fremdanbieter darstellen müssen.
Leider sieht es in der Praxis so aus, dass sich solche wichtige Hinweise nicht im Hauptvertrag befinden, sondern immer nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alleine schon aus diesem Grund fehlt es Ihrem Anbieter an einer vertraglichen Grundlage, um Ihnen fremde Leistungen und Dienste von Drittanbietern, Fremdanbietern und Premiumdiensten in Rechnung stellen zu dürfen.

Sobald Sie eine Leistung auf Ihrer Handyrechnung entdeckt haben, die Sie nicht kennen und nie in Anspruch genommen haben, sollten Sie Widerspruch bei Ihrem Anbieter einreichen. Aufgrund dieses Rechnungswiderspruchs ist Ihr Mobilfunkanbieter verpflichtet, die entsprechenden Rechnungspositionen zu entfernen.
Leider geschieht das in der Praxis nur selten. Die Mobilfunkanbieter, egal ob E-Plus, Base, Vodafone, Telekom, Mobilcom-Debitel oder O2/Telefonica, beharren auf den Rechnungsposten und verlangen von Ihnen die Bezahlung derselben.

Die Mobilfunkanbieter verdienen über diesen Zusatzservice viel Geld. Zwar werden die (angeblichen) Leistungen direkt von den Drittanbietern erbracht, die Abrechnung geschieht aber über den Handyvertrag. In der Praxis funktioniert das in der Form, dass Ihr Mobilfunkanbieter die Forderungen der Drittanbieter aufkauft und dann zu einem erhöhten Preis selbst in Rechnung stellt. Kostet ein Premiumdienst beispielsweise 4,99 EUR, so ist es gut möglich, dass Ihr Mobilfunkabieter hierfür lediglich einen Betrag in Höhe von 2,00 EUR an den Drittanbieter bezahlen muss. Anschließend stellt er diese Leistung auf Ihre Handyrechnung und verlangt hierfür 4,99 EUR. Das heißt, er macht einen Gewinn in Höhe von 2,99 EUR.
Da Ihr Anbieter für den Premiumdienst des Drittanbieters bereits bezahlt hat, muss er von seinem Kunden diese Kosten wieder ersetzt bekommen. Einer Stornierung möchte der Mobilfunkanbieter daher nicht nachkommen, denn dann würde er einen Verlust machen. Er muss Sie also mit allen Mitteln dazu bringen, dass Sie diesen Dienst bezahlen. Daher verweigert Ihr Anbieter eine Stornierung. Er verweist Sie lediglich auf den Namen und die Adresse des Drittanbieters und bittet Sie, mit diesen selbst in Kontakt zu treten.

In vielen Fällen ist es leider tatsächlich so, dass die Drittanbieterleistungen einen Weg auf Ihre Handyrechnung finden, ohne dass Sie es merken.
Inzwischen existieren im Smartphonebereich beispielsweise Apps, bei denen alleine ein Klick auf ein Werbebanner die Abrechnung eines Premiumdienstes auslöst. Die App übermittelt Ihre Handynummer an den Provider und dieser gibt die Daten weiter an den Drittanbieter. Der erhält die Information, dass Sie das Werbebanner angeklickt haben und berechnet einen bestimmten Betrag. Legal ist diese Vorgehensweise natürlich nicht, findet aber in der Realität tatsächlich statt. Selbstverständlich müssen Sie derart entstandene Fremdanbieterleistungen nicht bezahlen.

Ein anderer illegaler Weg geschieht über die Ausnutzung eines Trojaners bzw. eines Handyvirus. Dieser schleust sich auf Ihrem Smartphone ein und sendet unbemerkt Verbindungsdaten an den Drittanbieter. Das geschieht in einer Weise, dass der Drittanbieter nicht feststellen kann, ob Sie die Leistung freiwillig oder unfreiwillig in Anspruch genommen haben. Natürlich wurden diese Trojaner ursprünglich dafür programmiert, dass sie genau diese Aufgabe übernehmen, und damit einen entsprechenden höheren Gewinn bei den Drittanbietern erzeugen. Nachweisen lässt sich das nicht, stellt aber einen Vorgang dar, der zu rechtswidrig hervorgebrachten Positionen auf der Handyrechnung sorgt.

Andere Fälle beginnen zunächst in legaler Weise: Der Kunde möchte beispielsweise einen Klingelton, einen Film oder ein Bild auf sein Handy herunterladen. Sicherlich kennen Sie die entsprechende Werbung im Fernsehen. Man sendet eine kurze SMS an eine bestimmte Kurzwahlnummer, und anschließend erhält man das gewünschte Extra auf seinem Mobiltelefon. Was die Premiumdienste dabei aber verschweigen, ist der Umstand, dass Sie diese Leistung nicht nur einmal erhalten, sondern in Form eines Abonnements. Sie bekommen jede Woche einen Klingelton im Abo, einen Handydisplay-Hintergrund oder einen Film/ein Spiel im Abo. Es handelt sich damit im wahrsten Sinne des Wortes um eine Abofalle. Der Hinweis auf diese Abo-Regelung ist zu klein, als dass Sie ihn lesen könnten. Er befindet sich in der TV-Werbung ganz klein gedruckt am unteren oder oberen Bildschirmrand und wird nur für wenige Sekunden eingeblendet. Ein wirksamer Abo-Vertrag kommt in rechtlicher Hinsicht auf diese Weise nicht zustande. Die Rechnung für das wöchentliche Abo fordert Ihr Mobilfunkanbieter anschließend aber ein. Eigentlich müssen Sie in derartigen Fällen lediglich eine einmalige Leistung bezahlen, also einen Klingelton, ein Spiel, einen Bildschirmhintergrund oder ein Handyvideo. Sie sind nicht dazu verpflichtet, diese Leistung jede Woche in Form eines Abos zu bezahlen, da hierfür keine vertragliche Grundlage vorliegt.

Eine weitere Möglichkeit, wie sich Drittanbieter, Premiumdienste, Mehrwertdienste und Fremdanbieter auf Ihre Mobilfunkrechnung schleichen, ist diejenige über Online-Computerspiele. Haben Sie beispielsweise Kinder, die regelmäßig Online-Spiele nutzen, so kann es sein, dass Ihre Kinder über die Handyrechnung kostenpflichtige Zusatzdienste im Spiel erwerben (sog. „Ingame“-Leistungen). Ein Spiel, dass zunächst als kostenlos angepriesen wird (sog. „FreeToPlay“-Titel, oder auch „Free2Play-Games“) versucht über Verkäufe direkt während des Spiels Einnahmen zu erzielen. So können die Spieler auf diese Weise z.B. kostenpflichtige Zusatzleistungen oder Ausrüstungsgegenstände erwerben. Die Abrechnung geschieht über die Handyrechnung und wird dort von spezialisierten Drittanbieterfirmen vorgenommen. Gegen diese Abrechnung sprechen zahlreiche rechtliche Aspekte. Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber „Die fehlerhafte Handyrechnung“.

In zahlreichen Fällen kommt es vor, dass die Drittanbieter ohne erkennbaren äußeren Grund ihren Einzug auf die Handyrechnung finden. Trotz intensiver Recherche findet sich keine Möglichkeit, wie die vom Fremdanbieter abgerechnete Leistung auf die Mobilfunkrechnung geraten konnte. Name und angebliche Dienstleistung des Fremdanbieters bleiben völlig unbekannt. Es kann in solchen Fällen davon ausgegangen werden, dass es sich um einen illegalen Abrechnungsversuch handelt, den der Mobilfunkkunde natürlich nicht hinnehmen muss.

Die Unternehmen, die Drittanbieterleistungen anbieten, unterscheiden sich erheblich. Manche nehmen eine vollständige Erstattung der Kosten vor, andere eine teilweise, wiederum andere leisten überhaupt keine Erstattung. Daher ist es in jedem Fall sinnvoll, den Drittanbieter wenigstens einmal direkt anzuschreiben und um eine Erstattung der Kosten zu bitten.

Problematischer wird es dann, wenn der Drittanbieter seine Firmenzentrale im Ausland hat, bzw. wenn nur eine ausländische Kontaktadresse vorhanden ist. Hier wird den Kunden der deutschen Mobilfunkanbieter sehr viel zugemutet, wenn sie sich an einen Anbieter im Ausland wenden sollen, womöglich noch in einer anderen Sprache.

In rechtlicher Hinsicht ist es zunächst nicht erforderlich, dass Sie sich direkt an den Drittanbieter wenden. Da Ihr Mobilfunkanbieter die unberechtigte Forderung auf die Handyrechnung gesetzt hat, und nur dieser Ihr Vertragspartner ist, müssen Sie sich erst einmal lediglich mit diesem auseinandersetzen. Das Anschreiben des Drittanbieters ist damit zumindest vorbeugend sinnvoll.
Erst dann, wenn Ihr Mobilfunkanbieter die unberechtigte Forderung des Drittanbieters von der Rechnung genommen hat, und Sie direkt vom Drittanbieter eine separate Rechnung schriftlich erhalten, sind Sie verpflichtet, sich direkt an den Drittanbieter zu wenden. Ab diesem Moment ist Ihr Mobilfunkanbieter nicht mehr zuständig.

Weist Ihr Mobilfunkanbieter den Widerspruch zurück, so können Sie den Handyvertrag über eine außerordentliche Kündigung beenden. Bei einem begründeten Widerspruch gegen Drittanbieterleistungen muss Ihr Mobilfunkanbieter die bestrittenen Beträge von der Rechnung nehmen, andernfalls verhält er sich rechtswidrig.

Es darf nicht sein, dass eine widersprochene Handyrechnung mit fehlerhaften Fremdanbieterbeträgen nicht korrigiert wird. Es besteht für Sie dann die Gefahr, dass Sie dauerhaft falsche Mobilfunkrechnungen von Ihrem Provider erhalten. Das führt zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko, da Sie nicht wissen, wie hoch die Rechnungsbeträge der Folgemonate sein werden, da Rechnungsposten ohne vertragliche Grundlage und ohne die Inanspruchnahme von Leistungen abgerechnet werden. Aus diesem Grund haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung, um keiner zukünftigen Kostengefahr ausgesetzt zu sein.

In dem Moment, in dem Sie direkt von dem Drittanbieter eine Rechnung oder Mahnung erhalten haben, empfehle ich Ihnen, einen schriftlichen Widerspruch gegen diese unberechtigte Forderung einzulegen. Ein telefonischer Widerspruch ist nicht ausreichend. Widersprechen Sie der Rechnung deutlich, und bestreiten Sie den Vertragsschluss sowie die Inanspruchnahme von Leistungen. Fordern Sie den Drittanbieter auf, den angeblichen Vertrag nachzuweisen und bitten Sie ihn um eine genaue Darstellung, welche Dienste Sie angeblich von dem Drittanbieter erhalten haben. Bitte versenden Sie Ihr Widerspruchsschreiben per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeberichtsbestätigung. Es ist wichtig, dass Sie den Zugang Ihres Widerspruchs an die Gegenseite später nachweisen können.

Bitten Sie Ihren Mobilfunkanbieter, eine „Drittanbietersperre“ einzurichten. Inzwischen sind alle Mobilfunkanbieter in Deutschland dazu gesetzlich verpflichtet, Drittanbieter zu sperren. Das bedeutet, dass über Ihre Mobilfunkrechnung ab dem Zeitpunkt der Sperre nur noch die Leistungen Ihres Anbieters abgerechnet werden, also die Kosten für Grundgebühr, SMS, Gesprächsverbindungen, Internetnutzung oder Handymiete. Andere Unternehmen wie beispielsweise die Drittanbieter, dürfen ihre unberechtigten Forderungen ab diesem Moment nicht mehr auf Ihre Mobilfunkrechnung setzen. Die Einrichtung einer Sperrung für Drittanbieter auf der Handyrechnung ist daher durchaus als sinnvoll zu betrachten.

Autor:

Karin Obbink aus Wesel

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