Voraussetzung und Aufgaben der rechtlichen Betreuung und Bevollmächtigung

Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen Unterstützung und Assistenz oder eine rechtliche Betreuung benötigen. Aber auch jüngere Menschen können z.B. durch einen Verkehrsunfall plötzlich hilfeabhängig werden.
Personen, die sich als ehrenamtliche rechtliche Betreuer oder als Bevollmächtigte zur Verfügung stellen wollen, müssen zur Betreuungsführung über das gleiche Wissen verfügen, wie berufliche Betreuer.
Der Betreuer-Verein Wesel führt deshalb vom 18. Februar bis 18. März 2015 einen Grundkurs Betreuung durch. Der Intensivkurs vermittelt wesentliche Informationen zum Betreuungsverfahren, zu Krankheitsbildern und den Aufgaben der Betreuerinnen und Betreuer sowie gibt eine grundlegende Einführung zur Umsetzung einer Vollmacht oder Patientenverfügung.

Adressaten des Grundkurses sind Angehörige betreuter Menschen, rechtliche Betreuer und Bevollmächtigte, Mitarbeiter sozialer und pflegerischer Einrichtungen sowie alle interessierten Personen, die sich über das Betreuungsrecht informieren wollen.

Fachkundige Referenten tragen in einzelnen Modulen die Themen vor. Die Kursgebühr beträgt 30 Euro.
Bei regelmäßiger Teilnahme am Grundkurs wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Ort: Volkshochschule Wesel, Ritterstr. 10-14, 46483 Wesel
Termine: 18. Februar bis 18. März 2015,
jeweils mittwochs von 18:00 bis 19:45 Uhr

Anmeldungen ab sofort möglich:
info@betreuerverein-wesel.de
oder Tel.nr.: 0281 / 66652 (N. Kuhrke) und 02855 / 98031 (D. Kimhofer)

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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