NGG Kreis Wesel: Gute Karten in Betrieben mit Tarifvertrag
Urlaubsgeld-Check machen
Augen auf beim Urlaubsgeld: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Beschäftigten im Kreis Wesel, bei ihrer aktuellen Lohnabrechnung auf die Sonderzahlung zur Jahresmitte zu achten.
„Für viele Menschen steht der erste Urlaub nach langer Zeit an – ein paar zusätzliche Euro vom Arbeitgeber sind da hochwillkommen. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie etwa der Ernährungsindustrie, dem Nahrungsmittelhandwerk und der Gastronomie – ist die Extra-Zahlung klar im Tarifvertrag geregelt“, sagt NGG-Geschäftsführer Hans-Jürgen Hufer. Das Lebensmittel- und Gastgewerbe beschäftigt im Kreis Wesel nach Angaben der Arbeitsagentur rund 10.400 Menschen.
Viele gehen leer aus
Nach Beobachtung der Gewerkschaft gehen in der Region dennoch viele Menschen leer aus. „Gerade bei Azubis, Minijobbern und Teilzeit-Kräften wird das Urlaubsgeld gern vergessen, obwohl es ihnen per Tarif zusteht“, so Hufer. Sie sollten daher ganz genau hinschauen: Wenn den Vollzeit-Beschäftigten im Betrieb ein Urlaubsgeld gezahlt wird, müssen auch 450-Euro- und Teilzeit-Jobber ein solches bekommen. Dieses wird je nach Arbeitszeit anteilig gezahlt, so die NGG. Auch in vielen Ausbildungsverträgen könne ein Urlaubsgeld klar geregelt sein. Hufer rät: „Wer Fragen hat, sollte sich an die Gewerkschaft wenden.“
Überweisung steht an
Nach einer Analyse des Portals lohnspiegel.de erhalten aktuell bundesweit 46 Prozent der Beschäftigten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Klar im Vorteil sind demnach Beschäftigte, die in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeiten. Von ihnen bekommen 73 Prozent die Sonderzahlung. In Betrieben ohne Tarifbindung sind es dagegen nur 35 Prozent. Das Urlaubsgeld wird in der Regel mit der Juni- oder Juli-Abrechnung überwiesen.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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