Straßenverkehrsordnung
Unterwegs entdeckt - Hinweisschild bezüglich "Schrittgeschwindigkeit für Radfahrende"

Signalfarbiges Hinweisschild in Fußgängerzone für Radfahrer | Foto: Siegmund Walter, 31.08.2024, 13:00 Uhr
  • Signalfarbiges Hinweisschild in Fußgängerzone für Radfahrer
  • Foto: Siegmund Walter, 31.08.2024, 13:00 Uhr
  • hochgeladen von Siegmund Walter

Unterwegs in einer Fußgängerzone entdeckt, ein signalfarbiges Hinweisschild:
"Achtung! Bitte Schritttempo einhalten" (siehe Beitragsfoto) speziell für Radfahrer, vermutlich wohl eine erforderliche Maßnahme, weil Fahrradfahrer viel zu oft die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht einhalten, wie allgemein auch bekannt. Aber der Radfahrende hat sich genau wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch, an die Straßenverkehrsordnung zuhalten, und die Straßenverkehrsordnung sollte bekannt sein, bevor man auf ein Fahrrad steigt! Die Straßenverkehrsordnung schreibt z.B. Tempo 30 in Fahrradstraßen oder Schrittgeschwindigkeit ( 4 bis 7 km/h) in verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen) vor. Regeln die auch für Radfahrer gelten! Ohne Wenn und Aber!
Zugegeben, fahrradfahren mit einer Geschwindigkeit zwischen 4 bis 7 km/h dabei Gleichgewicht halten, ist wahrlich nicht einfach und bestimmt auch nicht jedermanns Sache.

Hier ausführliche Informationen: Verkehrsrecht für Radfahrende

Autor:

Siegmund Walter aus Wesel

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