Gute Frage
Unkrautbeseitigung - Wer muss eigentlich Unkraut vom Straßenrand entfernen?

Wesel, Brüner Landstraße mit Fuß- und Radweg. 
Sachstand: 07.09.2024 | Foto: Siegmund Walter, 07.09.2024, 17:36 Uhr
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  • Wesel, Brüner Landstraße mit Fuß- und Radweg.
    Sachstand: 07.09.2024
  • Foto: Siegmund Walter, 07.09.2024, 17:36 Uhr
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Ja, wer genau muss da tätig werden? Offensichtlich sind nur einige Eigentümer und Mieter darüber ausreichend informiert. Erstaunlicherweise muss man immer wieder feststellen, dass die Leute, nicht- oder nur unzureichend informiert sind. Und wenn Informationen ausgegeben werden, ignoriert man diese, man interessiert sich einfach nicht für gewisse Sachen, schon gar nicht für gewisse Verpflichtungen die mit Arbeit zu tun haben.
"Unkraut auf Gehwegen wird in der Regel vom Besitzer oder Mieter des anliegenden Grundstücks entfernt. So wie bei Schnee, Glatteis und Laub kann der Anlieger haftbar gemacht werden, sollte ein Passant auf einem nicht ordnungsgemäß gehaltenen Gehweg zu Schaden kommen."
Der Gesetzgeber schreibt vor, Gehwege sauber zuhalten, Unkräuter zu beseitigen und wuchernde Beikräuter komplett zu entfernen. Kommt man dieser Pflicht zum Sauberhalten nicht nach, kann das zu beträchtlichen Schwierigkeiten mit dem zuständigen Ordnungsamt führen.
So die Rechtslage!
Anmerkung: Als Unkraut werden verschiedene Pflanzen und Wildkräuter bezeichnet, die ohne unser Zutun in Beeten, Töpfen, Gärten, Feldern, ..., praktisch überall wachsen.

Autor:

Siegmund Walter aus Wesel

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