TIPP: "Gratis-Onlinespiele: No go ohne Kostenübersicht

Pokemon-Köder und Ei-Brutmaschinen. Truhen mit Edelsteinen und Kisten voller Schlumpfbeeren. Ein zusätzliches Level oder ein neues Kostüm für den Helden: Wer sich „kostenlose“ Games auf Handy, Tablet oder PC runterlädt, sieht sich regelmäßig mit Verlockungen für schnelleres Zocken, höhere Levels und bessere Ausstattung der Avatare konfrontiert. „Doch ‚Free to Play‘ bedeutet keineswegs, dass Gamer hierbei kein Geld ausgeben können“, entlarvt die Verbraucherzentrale NRW die Spaßbremsen: „Viele entpuppen sich ungeachtet des kostenlosen Anstrichs als echte Geldschlucker. Denn durch In-Game-Käufe ist es kinderleicht, zusätzliches Spielvergnügen für teures Geld freizuschalten.“ Mal ist der Kauf-Button zentral platziert, mal öffnen sich während des Spiels laufend Fenster, die auf die Kauf-Option hinweisen. „Oft sind es dann viele kleine Käufe, die sich am Ende zu einer großen Summe addieren. Denn es ist nicht vorgeschrieben, dass Anbieter im Vorfeld klar angeben müssen, wie viel Geld Spieler ausgeben können“, warnen die Verbraucherschützer. Vor allem wenn Kindern und Jugendlichen durch auf dem Smartphone hinterlegte Zahlungsmethoden der Einkauf im Spiel leicht gemacht wird, könne aus “Free to Play“ ein finanzieller Alptraum werden. Die Verbraucherzentrale NRW hilft mit folgenden Spielregeln, damit „Gratisspiele“ nicht zur Kostenfalle werden:

- Was wird gespielt?: Als Browser-Games und Applikationen (Apps) laden Free-to-Play-Spiele auf Computern, Tablets oder Smartphones zum Mitmachen ein. Während der schnelle und unkomplizierte Einstieg in der Regel kostenlos ist, versprechen zusätzliche kostenpflichtige Spielinhalte den dauerhaften Spaß. Erhältlich sind neue Features, Beschleuniger, virtuelle Fähigkeiten oder Währungen per In-Game-Käufen vor allem innerhalb von Apps. In App-Stores werden aber auch bloße Demo-Versionen von Spiele-Apps angeboten – wem’s gefällt, kann anschließend per In-App-Kauf alle Funktionen freischalten. Wichtig: Geprüft werden sollte, ob fürs Weiterkommen in einem Spiel In-Game-Käufe zwingend notwendig sind. Dabei ist die Kostenfalle dann häufig schon ausgelegt. Auch wenn das Spiel auf virtuelle Währungen setzt, vernebelt dies vor allem Kindern und Jugendlichen, dass sie „echtes Geld“ ausgeben.

- Wie wird kassiert?: Abgewickelt werden die In-Game-Käufe über den jeweiligen App-Store oder über Benutzerkonten. Insbesondere Kreditkarten-, Konto- oder Handynummern sind dabei die Schlüssel für die Transaktion. Auf die Verliererstraße kann geraten, wer die Daten dort dauerhaft gespeichert und nicht durch ein Passwort geschützt hat. Denn dann braucht es für unbeabsichtigte In-App-Käufe nur einen Fingertipp. Auch per Prepaid-Gutscheinkarte, die es für die großen App-Stores zu kaufen gibt, lässt sich das Spielevergnügen finanzieren. Sie haben den Nebeneffekt, dass die Ausgaben gedeckelt sind und Kinder und Jugendliche mit dem Geld auf der Karte haushalten müssen.

- Was bremst die Kosten?
: Prepaid-Gutscheine nutzen – und keine Zahlungsarten in den Shops speichern. Zusätzlich können In-App-Käufe mit einem Passwort geschützt oder auch vollständig deaktiviert werden. Die Betriebssysteme gehen dabei unterschiedliche Wege: Bei iOS von Apple kann man In-App-Käufe komplett deaktivieren (in den Einstellungen unter „Allgemein/Einschränkungen“) oder so einstellen, dass man jedes Mal nach einem Passwort gefragt wird. Android-Nutzer können In-App-Käufe nicht vollständig sperren. Sie können nur eine PIN oder ein Passwort festlegen, das sie bei jedem Einkauf, alle 30 Minuten oder nie eingeben müssen. Die Einstellung kann man im Google-Play-Store im Menü „Einstellungen“ vornehmen. Dort muss der Punkt „PIN für Käufe verwenden“ ausgewählt werden. Anschließend wird vor jeder Transaktion ein vorher festgelegter PIN-Code abgefragt. Der sollte natürlich vor unbefugter Nutzung geschützt werden.

- Bezahlen mit Daten:
Ein Geschäftsmodell bei Free-to-Play-Spielen basiert darauf, dass für das kostenlose Spielen durch das Abgreifen von allerhand persönlichen Daten bezahlt wird. So hat sich z.B. das Unternehmen hinter Pokémon-Go, die Niantic Labs mit Sitz in den USA, den Zugriff auf viele Daten der Nutzer vorbehalten und in seiner Datenschutzerklärung festgeschrieben, dass alle gesammelten und gespeicherten Daten der Firma gehören. Diese können dann für Werbezwecke gewinnbringend weiterverkauft werden. Deshalb Achtung: Nur wenn der Anbieter seinen Sitz in der EU hat, gelten für ihn europäische Datenschutzstandards – und danach ist die Weitergabe personenbezogener Daten ohne Einwilligung der Betroffenen nicht erlaubt.

- Kostenfalle zugeschnappt: Ist ein Minderjähriger in die Kostenfalle geraten, muss nicht alles verloren sein. Grundsätzlich müssen Eltern den In-Game-Käufen zustimmen, damit diese rechtlich wirksam werden. Auch die Möglichkeit, getätigte Käufe zu widerrufen, sollte geprüft werden. Rechtliche Hilfestellung dabei gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

Mehr Informationen unter : www.verbraucherzentrale.nrw

Autor:

Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW) aus Wesel

Webseite von Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW)
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