Teure Extras mit Kostenfallen - Private Zahnzusatzversicherungen
Gesunde und schöne Zähne mit kleinem Kostenanteil, privatzahnärztliche Behandlung statt Kassenleistung – Angebote für eine private Zahnzusatzversicherung klingen verlockend. Einige Anbieter werben damit, dass sie bei fälligem Zahnersatz bis zu 100 Prozent der Kosten übernehmen. Doch tatsächlich sind die Tarife vielschichtig. „Patienten mit einer Zahnzusatzversicherung laufen Gefahr im Ernstfall nicht wunschgemäß versorgt zu werden. Teilweise müssen sie teure Zahnarztleistungen selbst zahlen, die eigentlich von ihrer privaten Zusatzpolice aufgefangen werden sollten“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Ein vorsorglicher Blick ins Kleingedruckte ist daher unerlässlich. Vor einem Vertragsabschluss sollte folgenden Punkten gründlich auf den Zahn gefühlt und die Entscheidung für die Extra-Absicherung sorgsam überdacht werden:
Riskantes finanzielles Auffangnetz: Zahnzusatzversicherungen zahlen sich nur in Einzelfällen aus, wenn es Patienten durch die Wahl des richtigen Tarifs gelingt, einen hohen Eigenanteil bei ihrem Zahnersatz zu senken, etwa wenn Keramik-, Edelmetallkronen oder Implantate zum Einsatz kommen sollen. Doch grundsätzlich handelt es sich bei einer Zahnzusatzversicherung um einen Risikovertrag und nicht um eine sichere Bank. Wird der Vertrag gekündigt, sind die eingezahlten Beiträge weg und Patienten gehen leer aus.
Kostenfalle Vorbehandlungen: Eine Zahnzusatzversicherung zahlt nicht, wenn eine Heilbehandlung bereits vor Vertragsabschluss begonnen hat. Denn übernommen werden in der Regel nur Kosten für Behandlungen, die erst nach Vertragsabschluss vom Arzt empfohlen oder angeordnet werden. Wer eine Extrapolice zur Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen abschließen will, sollte darauf achten, dass zum Vertragsbeginn keine Behandlung bereits in Gang ist und der Zahnarzt auch keinerlei Diagnose gestellt hat. Allerdings gibt es auch Versicherungstarife, die bei zuvor diagnostizierten Zahnerkrankungen einspringen. Eine solche Zusatzversicherung ist jedoch teurer.
Kostenfalle Wartezeit: Meist werden in den ersten drei oder acht Monaten nach Vertragsabschluss noch keine Kosten übernommen. Darüber hinaus sind die Leistungen in den ersten Vertragsjahren häufig begrenzt.
Kostenfalle Erstattungsausschluss: Nicht alle Leistungen sind abgesichert. Teilweise kommen Versicherungen für Zahnersatz auf, teilweise nur für die Erhaltung der Zähne. Implantate oder Inlays können je nach Tarif ausgeschlossen sein. Auch kann sich das Versprechen einer hundertprozentigen Kostenübernahme etwa beim Zahnersatz auf die Basistherapie, also die Regelversorgung, beschränken.
Kostenfalle Alter: Die monatlichen Beiträge müssen dauerhaft gezahlt werden und steigen in den meisten Fällen mit dem Alter – auch bei guter Zahngesundheit – an. Für Patienten kann es sich lohnen, selbst Geld für eine eventuell spätere Zahnbehandlung anzusparen.
Kostenfallen ohne Extraversicherung vermeiden: Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen rund die Hälfte der Kosten für eine solide Standardversorgung. Dazu zählen Nichtedelmetall-Kronen, Verblendungen im vorderen Zahnbereich und bestimmte Brücken. Der Eigenanteil beträgt zwischen 100 und 200 Euro statt 500 Euro oder mehr für eine Krone und 300 bis 400 Euro statt 1.000 Euro aufwärts für eine Brücke. Geringverdiener können bei Zahnersatz-Behandlungen einen Härtefall-Antrag stellen: In einem solchen Fall zahlen die gesetzlichen Kassen das Doppelte des Festzuschusses, das sind rund 100 Prozent der Kosten für die Regelversorgung.
Weitere Informationen zu Extra-Zahnversicherungen gibt’s im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/zahnzusatzversicherungen. Eine unabhängige Beratung zu Behandlungen, Versicherungen und Patientenrechten rund um Zähne bietet die Verbraucherzentrale NRW in 23 ihrer örtlichen Beratungsstellen an. Kontakte unter www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung.
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