Stärkung der Rechtlichen Betreuung steht im Koalitionsvertrag NRW

Auf Seite 58 des Koalitionsvertrages NRW steht u.a.: Um den enormen Anstieg der Kosten im Justizhaushalt für die rechtliche Betreuung nach § 1908 BGB (richtig muss es heißen: § 1896 ff. BGB) zu begegnen, wollen wir die ehrenamtliche Betreuung und die Betreuungsvereine stärken. Zur Qualitätssicherung und Vernetzung unterstützen wir die Gründung einer Landesarbeitsgemeinschaft „Rechtliche Betreuung“.
Damit könnte die von vielen Experten des Betreuungsrechts seit mehreren Jahren geforderte Landesarbeitsgemeinschaft, die es bereits in einigen anderen Bundesländern gibt, Wirklichkeit werden. Das bedeutet auch eine Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagement zur (zunächst) familienfremden ehrenamtlichen Übernahme einer Rechtlichen Betreuung. Denn menschliche Zuwendung ist unbezahlbar. Nähere Informationen erhalten Interessierte bei den Veranstaltungen des Betreuervereins Wesel. Veranstaltungshinweise finden Sie regelmäßig im LokalKompass.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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