Stadt Wesel sucht Schiedsleute für die nördlichen Ortsteile und die südliche Innenstadt
Bei der Stadt Wesel ist für die Schiedsamtsbezirke Wesel II und VI das Ehrenamt einer Schiedsperson zu besetzen. Beginn der Amtszeit ist im November 2018.
Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich und werden - unter Aufsicht des Amtsgerichtes - in strafrechtlichen Angelegenheiten (zum Beispiel Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung) sowie nachbarschaftlichen Angelegenheiten (zum Beispiel Grenzstreitigkeiten) tätig. Sie entscheiden nicht wie ein Richter, sondern haben die Aufgabe zwischen den sich streitenden Parteien zu schlichten.
Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Rat der Stadt Wesel für die Dauer von fünf Jahren; Wiederwahl ist möglich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die diese Aufgabe wahrnehmen möchten, sollten über ein ausgeprägtes Rechtsempfinden verfügen, in dem jeweiligen Bezirk in Wesel ihren Wohnsitz haben und mindestens 30 Jahre alt sein. Nicht gewählt werden kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt und wer unter Betreuung steht. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Die zukünftige Schiedsperson wird in Grund- und Aufbaulehrgängen auf ihre Aufgabe vorbereitet. Außerdem werden später vertiefende Seminare angeboten. Die Fortbildungskosten werden übernommen.
Bewerbungen können bis zum 12. Oktober 2018 beim Rechtsservice der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, schriftlich eingereicht werden.
Der Schiedsamtsbezirk Wesel II umgrenzt folgendes Gebiet: Die südliche Innenstadt, Wackenbruch, Fusternberg, Lippedorf.Der Bezirk VI umgrenzt den Bereich Bislich, Diersfordt, Bergerfurth.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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