Schulneulinge an Weseler Grundschulen anmelden ab dem 2. November!

Am 1. August 2017 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 geboren sind. "Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder wurden vom Schulträger an die bevorstehende Schulanmeldung erinnert", heißt es in einer Verwaltungsmitteilung.

Kinder, die ab dem 1. Oktober 2011 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Die Anmeldungen werden an den Grundschulen am Mittwoch, 2. November, von 8 bis 12 Uhr, am Donnerstag, 3. November (14 bis 18 Uhr) sowie am Freitag, 4. November, 8 bis 12 Uhr entgegen genommen.

Bei der Anmeldung in der Schule muss das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes vorgelegt werden. Es empfiehlt sich, den Schulneuling im Rahmen der Anmeldung vorzustellen.

Jedes Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf Besuch der wohnortnächsten Grundschule im Rahmen der Aufnahmekapazität. Es steht den Eltern jedoch frei, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden. Über die Aufnahme entscheiden die Schulleitungen.

Da der Schulstandort Bislich als Teilstandort geführt wird, erfolgt die Anmeldung am Hauptstandort Theodor-Heuss Gemeinschafts-Grundschule in Flüren.

Alle Informationen können auch im Internet unter http://www.wesel.de unter „Bildung/Schulen“ abgerufen werden.
Für weitere Rückfragen steht das Team „Schule und Sport“ der Stadt Wesel unter der Telefonnummer 0281/203-2529 zur Verfügung.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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