Pfingsten und Fronleichnam: Termin müssen bei der Zulassungsstelle vereinbart werden
In der Zeit von Montag, 22. Mai 2018, bis Freitag, 01. Juni 2018, können im Zulassungs- und Führerscheinservice im Kreishaus in Wesel und im Dienstleistungszentrum in Moers nur Kundinnen und Kunden bedient werden, die vorab einen verbindlichen Termin vereinbart haben.
Es ist zu erwarten, dass in der kommenden Pfingstferienzeit und der Folgewoche um Fronleichnam mit einem erheblichen Kundenandrang zu rechnen ist.
Schon seit mehr als fünf Jahren können beim Kreis Wesel für Zulassungs- und Führerscheingeschäfte Termine vereinbart und dadurch lange Wartezeiten vermieden werden. Auch wenn die übliche Wartezeit ohne Termin in knapp 60 Prozent aller Fälle weniger als 30 Minuten beträgt, so kann es doch zu Spitzenzeiten, wie z.B. an Brückentagen und auch in den Ferienzeiten, zu Wartezeiten von mehr als zwei Stunden kommen.
Die Notwendigkeit der Terminvereinbarung gilt für alle in den beiden Einrichtungen angebotenen Dienstleistungen. Lediglich für die Abmeldung von Fahrzeugen, die Abholung von Führerscheinen und die einfache Adressänderung nach Umzug innerhalb des Kreisgebietes ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Der Kreis weist zudem darauf hin, dass man für fast alle Dienstleistungen nicht persönlich vorsprechen muss, sondern sich auch bevollmächtigt vertreten lassen kann.
Termine können bequem im Internet direkt über www.zulassungsstelle-wesel.de über die Homepage des Kreises Wesel unter www.kreis-wesel.de oder telefonisch vereinbart werden.
Ab Montag, 04. Juni 2018, stehen die Mitarbeiter/innen dann wieder – weiterhin gerne mit, aber dann natürlich auch wieder ohne Terminvereinbarung – zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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