Neuordnung der Patientenrechte
Das neue Patientenrechtegesetz ist am 26. Februar 2013 in Kraft getreten. Es konkretisiert die Rechte der Patientinnen und Patienten im Behandlungsverhältnis zur Ärztin und zum Arzt, aber auch zu anderen Heilberufen. Teilweise sind die Patientenrechte gestärkt worden. Unter anderem wurden folgende Punkte bei einem Behandlungsvertrag geregelt: die Informationspflicht des Arztes, die ärztliche Behandlung und die Patientenbeteiligung.
Ausführlich wird das Patientenrechtegesetz in der Vortragsreihe "Fortbildung in der Region" des Betreuer-Vereins Wesel dargestellt.
Referent ist RA Mark Anker, Fachanwalt für Medizinrecht, Beirat im Vorstand des Betreuer-Vereins Wesel.
Die Veranstaltung ist am
Mittwoch, 18. September 2013 um 18 Uhr
in der Senioren-Begegnungsstätte "Im Bogen", Pastor-Janßen-Str. 7 in Wesel.
Autor:Neithard Kuhrke aus Wesel |
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