Minijobs - Neuauflage der Info-Broschüre

Am Voerder Rathaus (von links): Anke Schott (Hünxe), Cornelia Hüsch (Neukirchen-Vluyn), Bettina Loogen (Voerde), Petra Niemöller (Kamp-Lintfort), Marianne Lauhof (Dinslaken), Diana Schrader (Rheinberg), Petra Hommers (Kreis Wesel), Melanie Terhorst (Moers), Simone Hülsmann (Schermbeck) und Carolin Schwartz (Xanten). Es fehlten: Rita Nehling-Krüger (Hamminkeln) und Heike Kemper (Wesel); siehe Einzelfotos. | Foto: Kreis Wesel
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  • Am Voerder Rathaus (von links): Anke Schott (Hünxe), Cornelia Hüsch (Neukirchen-Vluyn), Bettina Loogen (Voerde), Petra Niemöller (Kamp-Lintfort), Marianne Lauhof (Dinslaken), Diana Schrader (Rheinberg), Petra Hommers (Kreis Wesel), Melanie Terhorst (Moers), Simone Hülsmann (Schermbeck) und Carolin Schwartz (Xanten). Es fehlten: Rita Nehling-Krüger (Hamminkeln) und Heike Kemper (Wesel); siehe Einzelfotos.
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Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2010 gab es rund 6,8 Millionen gemeldete Minijobs in Deutschland, 62,5 Prozent dieser Arbeitsverhältnisse wurden nach Angaben der Kreisverwaltung von Frauen ausgeübt. Allein im Kreis Wesel gehen 28,36 Prozent aller Beschäftigten einem Minijob nach, davon lediglich 6,98 Prozent als Nebenerwerb (Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, 2010).

Als „geringfügig beschäftigt“ gilt eine Person, wenn Sie nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient. Eine Begrenzung der Stundenzahl gibt es nicht. Diese sogenannten Minijobs sind in fast allen Branchen vertreten. Frauen arbeiten hierbei besonders häufig in der Gebäudereinigung, im Handel, dem Gastgewerbe, bei Pflegediensten sowie in Privathaushalten.
Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Wesel wollen mit der neuen Broschüre in kompakter und leicht verständlicher Form über die Regelungen zu den sogenannten 400 Euro-Jobs informieren und geringfügig Beschäftigten Antworten auf häufig gestellte Fragen geben.

Die Neuauflage der Broschüre geht, wie auch ihre beiden Vorgängerinnen von 2001 und 2003, auf Chancen und Risiken dieser Minijobs ein und informiert über arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Regelungen. Sie hat den Stand von Januar 2011 und enthält neben den neuen Vorschriften auch viele hilfreiche Adressen, bei denen Interessierte persönlich Rat finden oder sich über das Internet informieren können.

Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Wesel wünschen und hoffen, mit der neuen Infobroschüre geringfügig Beschäftigten, aber auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern einen größeren Durchblick durch den Dschungel von Vorschriften und Gesetzen zu Minijobs zu ermöglichen.

Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann jedoch nicht ersetzt werden.

Erhältlich sind die Broschüren in allen kommunalen Gleichstellungsstellen und Bürgerbüros sowie im Kreishaus Wesel an der Information.

Ebenso kann die Broschüre auf der gemeinsamen Homepage http://www.frauenkreiswesel.de herunter geladen werden.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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